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GPLv3 - Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die GPL

am 21.01.2008 von SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte

Bei einem Entwurf der neuen GPL wurde diskutiert, ob wie bisher ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen zu einem automatischen Rechteentfall führen oder ob dies nur dazu führen sollte, dass die GPL vom Rechteinhaber gekündigt werden konnte.
Die Regelung des automatischen Rechteentfalls, wie er auch bisher in der GPLv2 geregelt war, wurde insbesondere von deutschen Gerichten als wirksam angesehen.
In der neuen GPLv3 ist es dabei geblieben, dass bei einer Verletzung der GPL-Vorschriften die Rechte aus der Lizenz automatisch entfallen. Nunmehr hat der Verletzer aber die Möglichkeit, die Rechte mit Beenden der …

GPLv3 - Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die GPL

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Bei einem Entwurf der neuen GPL wurde diskutiert, ob wie bisher ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen zu einem automatischen Rechteentfall führen oder ob dies nur dazu führen sollte, dass die GPL vom Rechteinhaber gekündigt werd…

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SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Bei einem Entwurf der neuen GPL wurde diskutiert, ob wie bisher ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen zu einem automatischen Rechteentfall führen oder ob dies nur dazu führen sollte, dass die GPL vom Rechteinhaber gekündigt werd…

GPLv3 - Verhältnis zu anderen Open Source-Lizenzen

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Zu Problemen führten bisher immer wieder Fälle der Kombination von GPL-Software mit Software unter anderen Open Source-Lizenzen, da die GPL mit anderen Open Source-Lizenzen oftmals nicht kompatibel war, insbesondere wenn diese Lizenzen dem…

Rechtliche Aspekte der neuen GPLv3

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Nach auf den Monat genau 16 Jahren seit Erstellung und Wirksamwerden der GNU General Public Licence - Version 2 (GPLv2) ist zum 29. Juni 2007 nach einem langen Diskussionsprozess die neue endgültige Version der GPLv3 erstellt worden. Eine neue…

GPLv3 - Digital Rights Management Systeme (DRM)

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / In dem knapp 1 1/2-jährigen Diskussionsprozess um die neue GPLv3 war das Thema DRM immer wieder ein Reizthema. In einem Entwurf war sogar von DRM als „Digital Restrictions Management” die Rede. Ferner hieß es in einem Entwurf der ne…

GPLv3 - Softwarepatente

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Nächstes Reizthema bei der Diskussion um die neue GPL war das Thema Softwarepatente. Während in ursprünglichen Entwürfen noch generell Kritik an Softwarepatenten geäußert wurde, beschränkt sich die Kritik in der Pr&…

GPLv3 - Neue Nutzungsformen von Software wie z. B. Application Service Providing (ASP) und Software as a Service (SaaS)

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Neu geregelt wurde das Verhältnis der GPL zur Affero General Public Licence, welche speziell auf Dienste wie Software as a Service zugeschnitten ist. Die GPL ist und war auf ASP und SaaS nicht anwendbar, da der Anwender keine Kopie der Software…

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