GPLv3 - Internationale Anwendung
am 18.01.2008 von http://www.schindlerboltze.de/weblog
Bei der GPLv2 gab es in der Vergangenheit oftmals Probleme bei der Auslegung GPL-Bedingungen, da diese anglo-amerikanische Begriffe verwendete, die in ihrer Übersetzung anderen deutschen Rechtsbegriffen entsprachen.
Dies versucht man in der Version 3 der GPL zu vermeiden, in dem nunmehr neue neutrale Begriffe verwendet werden. So ist nun nicht mehr von einem Verbreiten oder Vervielfältigen die Rede, sondern von „propagate a work” …
GPLv3 - Internationale Anwendung
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Bei der GPLv2 gab es in der Vergangenheit oftmals Probleme bei der Auslegung GPL-Bedingungen, da diese anglo-amerikanische Begriffe verwendete, die in ihrer Übersetzung anderen deutschen Rechtsbegriffen entsprachen. Dies versucht man in der Vers…
GPLv3 - Internationale Anwendung
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Bei der GPLv2 gab es in der Vergangenheit oftmals Probleme bei der Auslegung GPL-Bedingungen, da diese anglo-amerikanische Begriffe verwendete, die in ihrer Übersetzung anderen deutschen Rechtsbegriffen entsprachen. Dies versucht man in der Vers…
Rechtliche Aspekte der neuen GPLv3
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Nach auf den Monat genau 16 Jahren seit Erstellung und Wirksamwerden der GNU General Public Licence - Version 2 (GPLv2) ist zum 29. Juni 2007 nach einem langen Diskussionsprozess die neue endgültige Version der GPLv3 erstellt worden. Eine neue…
Open Source-Softwarelizenzen und Freeware-Lizenzen
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Daß Freie Software (Definition der Free Software Foundation – FSF) oder Open Source-Software (Definition der Open Source Initiative – OSI) nicht mit dem Begriff/Lizenzmodell „Freeware“ zu verwechseln ist, hat sich inzwischen weitgehend h…
GPLv3 - Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die GPL
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Bei einem Entwurf der neuen GPL wurde diskutiert, ob wie bisher ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen zu einem automatischen Rechteentfall führen oder ob dies nur dazu führen sollte, dass die GPL vom Rechteinhaber gekündigt werd…
GPLv3 - Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die GPL
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Bei einem Entwurf der neuen GPL wurde diskutiert, ob wie bisher ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen zu einem automatischen Rechteentfall führen oder ob dies nur dazu führen sollte, dass die GPL vom Rechteinhaber gekündigt werd…
GPLv3 - Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die GPL
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Bei einem Entwurf der neuen GPL wurde diskutiert, ob wie bisher ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen zu einem automatischen Rechteentfall führen oder ob dies nur dazu führen sollte, dass die GPL vom Rechteinhaber gekündigt werd…
GPLv3 - Digital Rights Management Systeme (DRM)
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / In dem knapp 1 1/2-jährigen Diskussionsprozess um die neue GPLv3 war das Thema DRM immer wieder ein Reizthema. In einem Entwurf war sogar von DRM als „Digital Restrictions Management” die Rede. Ferner hieß es in einem Entwurf der ne…
