Googles neue Datenschutzerklärung

Google will am 01.03.2012 eine neue Datenschutzerklärung in Kraft setzen, die für sämtliche Google-Dienste gelten soll. Die sog. Art. 29-Gruppe hat Google vergeblich darum gebeten, die Einführung der neuen Bestimmungen zu verschieben, um die neuen Klauseln vorab eingehend prüfen zu können.

Google will mit der neuen Datenschutzerklärung nach eigener Aussage die mehr als 60 verschiedenen Datenschutzbestimmungen für die verschiedenen Google-Dienste durch eine zentrale Regelung ersetzen.

Was man eigentlich eh schon immer wusste, steht numehr etwas deutlicher als bislang in der neuen Datenschutzerklärung, nämlich, dass Google in erheblichem Maße Daten erhebt, diese Daten anschließend miteinander verknüpft und auch Nutzerprofile erstellt.

Einige Auszügen aus den neuen Datenschutzbestimmungen von Google sollen dies verdeutlichen:

Wir erfassen möglicherweise Informationen über die von Ihnen genutzten Dienste und die Art und Weise, wie Sie diese nutzen, beispielsweise wenn Sie eine Website besuchen, auf der unsere Werbedienste verwendet werden oder wenn Sie unsere Werbung und unsere Inhalte ansehen und damit interagieren.

Google macht auch keinen Hehl daraus, dass man mit einer umfassenden Protokollierung des Nutzungsverhaltens zu rechnen hat:

Wenn Sie unsere Dienste nutzen oder von Google bereitgestellte Inhalte aufrufen, erfassen und speichern wir bestimmte Daten gegebenenfalls in Serverprotokollen. Diese Protokolle können Folgendes enthalten:

Einzelheiten zu der Art und Weise, wie Sie unsere Dienste genutzt haben, beispielsweise Ihre Suchanfragen. Telefonieprotokollinformationen wie Ihre Telefonnummer, Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe. IP-Adresse. Daten zu Geräteereignissen wie Abstürze, Systemaktivität, Hardware-Einstellungen, Browser-Typ, Browser-Sprache, Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage und Referral-URL. Cookies, über die Ihr Browser oder Ihr Google-Konto eindeutig identifiziert werden können.

Google räumt schließlich relativ unverblümt ein, dass man die Daten die bei der Nutzung verschiedener Google-Dienste anfallen, miteinander kombinieren will:

Wir nutzen diese Informationen außerdem, um Ihnen maßgeschneiderte Inhalte anzubieten – beispielsweise um Ihnen relevantere Suchergebnisse und Werbung zur Verfügung zu stellen. (…) Wir verwenden den von Ihnen für Ihr Google-Profil angegebenen Namen möglicherweise für alle von uns angebotenen Dienste, die ein Google-Konto erfordern. Darüber hinaus ersetzen wir möglicherweise Namen, die in der Vergangenheit mit Ihrem Google-Konto verknüpft waren, damit Sie in all unseren Diensten einheitlich geführt werden.

Ob diese umfangreiche Datenverarbeitung mit deutschem und europäischem Datenschutzrecht vereinbar ist, darf…

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Themen: Datenschutz , Tmg , Google , Bdsg , Datenschutzerklärung

Erschienen 6. Februar 2012 auf http://www.internet-law.de/.

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