Google StreetView kein Fall für die Datenschützer?
medien-gerecht | 25. Februar 2010 — Google hat beim Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dabei sollte d…
Ein altes Sprichwort sagt bekanntlich: 3 Juristen – 5 Meinungen. Es ist daher eigentlich wenig verwunderlich, dass knapp eine Woche nach dem Gutachten für Google nun ein Gutachten für die Landesregierung Rheinland-Pfalz die entgegengesetzte Meinung vertritt. Daneben gibt es eine Reihe von (wildgewordenen? ahnungslosen? overprotective?) Politikern, die anlässlich der Cebit diese Rechtsgutachten aufgreifen und bestätigen, was doch alle insgeheim alle wußten: Google ist böse und mit StreetView wird Deutschland jeglicher Privatsphäre und Geheimnisse beraubt.
Vielleicht versuchen die Politiker mit ihrem lauten Getöse gegen “die bösen IT-Firmen”, die die armen Bürger ausspionieren, aber auch nur darüber hinweg zu täuschen, dass sie selbst die eigenen Hausaufgaben jahrzehntelang vernachlässigt haben. Das Bundesdatenschutzgesetz etwa ist ein veralterter löchriger Flickenteppich, der mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Klarheit des Gesetzes wenig zu tun hat und auf die Zeiten “Post Web 2.0″ so gut passt, wie das Reitgeschirr einer Postkutsche an einem Formel-1 Boliden.
Aber zurück zu dem neuen StreetView Gutachten. Das Gutachten kommt, sofern ich die eher kurze Pressemitteilung richtig verstehe, zu überaus interessanten Ergebnissen:
Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten nur bis zu einer Höhe von zwei Metern anfertigen.
Das klingt soweit ganz einleuchtend, wenn man dabei etwa an die Panoramafreiheit aus § 59 UrhG denkt oder aber auch bestimmte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Persönlichkeitsrechten, wo der Blick über den Zaun eine solche Verletzung darstellen kann. Aber:
Die Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten oberhalb der üblichen Augenhöhe (cirka zwei Meter, da Passagiere in Autos und Bussen diese Augenhöhe erreichen können) sind sowohl aus persönlichkeits- als auch datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig.
Da muss ich sagen, bin ich doch etwas baff. Es gibt eine datenschutzrechtliche Norm, die das Fotografieren aus einer Höhe von mehr als 2m untersagt? Meines Wissens ist für eine Anwendung datenschutzrechtlicher Vorschriften entscheidend, ob im konkreten Fall personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Höhe aus der die Kamera ein Foto knipst, ist datenschutzrechtlich völlig irrelevant und kann daher nicht ab einer bestimmten Grenze die Datenverarbeitung generell unzulässig werden lassen.
Es folgen weitere Ausführungen, die den Annahmen des Google Gutachten entsprechen: Gesichter und Kennzeichen müssen als personenenbezogene Daten entsprechend anonymisiert werden bzw. auf Widerspruch des Betroffenen umgehend gelöscht werden. Insoweit also kein Widerspruch und absolut korrekt. Doch anders als für die Hannoveraner Rechtsinformatiker gelten bei den Kollegen aus Karlsruhe wohl andere Maßstäbe was alles personenbezogene Daten sind:
Ansichten von Ein- oder kleineren Me…
» Vollständiger ArtikelErschienen 1. März 2010 auf http://www.medien-gerecht.de.
medien-gerecht | 25. Februar 2010 — Google hat beim Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dabei sollte d…
kLAWtext | 23. Februar 2010 — Das wird Google freuen: Das Institut für Rechtsinformatik in Hannover hat jetzt einen Freifahrtschein für die StreetView-Cars ausg…
kLAWtext | 10. Juni 2009 — Auch in Heidelberg und Mannheim sind nunmehr die kamerabestückten Autos gesichtet worden, die die Straßen und Gebäude fotografiere…
Datenschutzbeauftragter Online | 2. Dezember 2008 — Die Menschen scheinen zunehmend mit Diensten wie Google Streetview unglücklich zu sein - speziell mein “Müll vor der Haustüre”-…
Die Rechtsanwäldin | 7. Mai 2010 — Ja, wo führen sie denn? Ja, wohin führen sie denn? In die Irre? "Es geht um nicht weniger als um den Schutz von Privatheit und Per…
dennisheinemeyer.eu | 21. April 2010 — Besucht man google.de bekommt man seit einiger Zeit die Offerte: Neu! Unternehmen Sie eine virtuelle Reise durch europäische …
Hol' Dir Dein Recht! | 10. August 2010 — Mach Disch nackisch! Tja, wenn wir wenigstens vorher mal aufgefordert oder gefragt worden werden. Aber so viel Anstand besitzt Goo…
abmahnschutz24.de | 12. August 2010 — Immer häufiger erkundigen sich Mandanaten nach Möglichkeiten, wie man eine Abbildung seines Hauses bzw. seiner Wohnung durch …
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 23. April 2010 — Der DonauKurier hatte vor einiger Zeit ein Gutachten in Auftrag gegeben zur Rechtmäßigkeit von Google Streetview in Deutschland…
Archivalia | 11. August 2010 — http://saschalobo.com/2010/08/10/google-street-view-widerspruch-widerspruch/ Die meisten Leute haben zweifellos Nachbarn, denen ma…
Das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz
Einige IT-Firmen verfügten mittlerweile über riesige Datenbanken, doch niemand wisse genau, wie Namen, Adressen und Bilder im Internet miteinander verknüpft werden, sagte die Verbraucherschutzministerin in einem Zeitungsinterview.