Google Street-View: Privat-Überwachung durch Geodaten und weiße Flecken wegen Urheberrechten in Deutschland?
am 18.07.2008 von §§ Jur-Blog.de §§
Weiße Löscher in der künftigen Datenbank Google Street-View? Der Bundesdatenschutzbeauftragte macht sich jedenfalls Sorgen um die Möglichkeit der Überwachung durch die Geodaten, die Google in Zukunft ermitteln und bereitstellen will. Zudem war in der bisherigen Rechtsprechung mehrerer Gerichte ausdrücklich eine erlaubnisfreie Fertigung von Fotos und Erfassung der Bilder in Datenbanken nur dort erlaubt, wo ein Gebäude von zugänglichen Wegen und Plätzen eingesehen werden konnte. Ob dies noch für Google Street-View gelten wird? Hier eine Übersicht über einige Entscheidungen und die Position des Bundesdatenschutzbeauftragten P. Schaar.
I. Gebäudefotografien und Haus-Bilddatenbanken
1. VG Karlsruhe: Gebäudedatenbank
Beschluss vom 01.12.1999, Az. 2 K 2911/99 [JurPC Web-Dok. 80/2001 - Leitsatz (der Redaktion)]
Eine Gebäudedatenbank, bei der die Außenansichten der Wohngebäude von Straßenzügen in größeren Städten fotografisch erfasst und auf einer CD-ROM zusammengestellt werden, verletzt weder das Eigentumsrecht des Anliegers, noch dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild und auf informationelle Selbstbestimmung; auch datenschutzrechtliche Vorschriften werden nicht verletzt.
2. Landgerichts Waldshut-Tiengen - Fotografieren eines Hauses
Urteil vom 28.10.1999 (1 O 200/99 [= JurPC Web-Dok. 5/2000])
1. Beim Fotografieren eines Hauses von einer allgemein zugänglichen Stelle aus wird weder dessen Sachsubstanz in irgendeiner Weise verletzt noch wird der Eigentümer hierdurch in der Nutzung der Sache und seinem Recht, mit dieser nach seinem Belieben zu verfahren, in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht irgendwie beeinträchtigt (im Anschluss an BGH Urteil vom 09.03.1989 - I ZR 54/87 -, NJW 1989, 2251, 2252).
2. Die fotografische Erfassung der Außenansicht eines Gebäudes vom öffentlichen Straßenraum aus sowie die Veröffentlichung einer solchen Abbildung im Rahmen einer Gebäude-Bilddatenbank sind …
Bundesdatenschutzbeauftragter äußert sich kritisch zu Google Streetview
Recht Medial / In diesen Tagen hat Google auch in deutschen Städten damit begonnen, jedes Haus digital zu fotografieren und die Bilder in seine riesige Datenbank zu integrieren. Die Bilder sollen weltweit zum Abruf aus dem Internet zur Verfügung stehen. Sie könn…
BGH. Veröffentlichung von Promi-Fotos - wieder mal Caroline von Hannover
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MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten. 2. Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG durch Ablichtung eines Werkstücks oder in…
Google Street View aufdringlich
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LG Hamburg: Beweislast für Urheberrechtsverletzungen bei Filesharing
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