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Google liefert Kode, nicht Bilder

am 14.12.2007 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   Gegen einstweilige Verfügungen eines kalifornischen Gerichts ging Google vor. Perfect 10, ein Photoanbieter, hatte die Beschlüsse erwirkt, weil Google seine Bilder im Kleinformat veröffentlichte sowie durch In-Line-Linking, eine Verknüpfung zu Quellservern Dritter, im Originalformat abrufbar machte, ohne vom Anbieter dazu berechtigt zu sein. Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks überprüfte die Verfügungen nach §502 Copyright Act mit Hilfe der Kommentare zahlreicher Amici Curiae, die als Nichtparteien dem Gericht ihre Rechtsauffassungen unterbreiteten. Das Urteil in Sachen Perfect 10, Inc. et al. v. Google Inc., Az. 06-55406, vom 3. Dezember 2007 bestätigt eine fehlerhafte Beweislastverteilung im Untergericht: Google muss die Anwendbarkeit der Fair Use-Ausnahme vom Urheberrechtsverstoß sowie des entlastenden Digital Millennium Copyright Act beweisen. Das Urteil erörtert ausführlich, wieso die Darstellung der kleinformatigen Bilder eine Urheberrechtsverletzung, die durch Fair Use entschuldigt wird, …

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