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GOOGLE: Indizierung erfasst jetzt auch Flash-Dateien

am 18.07.2008 von http://damm-legal.de

Dem offiziellen Google-Blog zufolge, ist Google zukünftig in der Lage, ohne gesondertes Zutun des Inhabers einer Website auch Flash-Dateien auf Ihren Inhalt hin zu untersuchen und entsprechend zu indizieren. Dies hat auch erhebliche Auswirkungen auf die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten eines Onlineshops, für die bislang eine optimale Auffindbarkeit bei Google mit einer attraktiven, zeitgemäßen Produktpräsentation nicht zu vereinbaren war.
Ron Adler and Janis Stipins bloggten am 30.06.2008, dass Googles Fähigkeiten, Flash-Dateien zu indizieren, erheblich verbessert worden seien. Dabei sei Googles Fähigkeit, Textinhalte von .swf-Dateien (Flash-Dateien) zu interpretieren, verbessert worden. Indiziert würden auch technische Spielereien, wie Tasten oder Menüs. Wörter, die in der Flash-Datei verwendet würden, könnten nunmehr dazu verwendet werden, mit Begriffen in Suchanfragen abgeglichen zu werden. Überdies könnten URLs aus Flash-Dateien ausgelesen werden.
Dem Vernehmen nach nicht indiziert wird ein Text dagegen, wenn er originärer Bestandteil einer Bilddatei ist, also nicht nachträglich über diese gelegt wird; dies könne natürlich auch dazu genutzt werden, bestimmte Texte Google ganz bewusst vorzuenthalten. Auch Flash-Buttons, welche zu einer bestimmten URL führen, ansonsten jedoch keinen verwandten Text enthalten, werden ebenfalls nicht indiziert. Schließlich würden FLV-Dateien übergangen, wie sie für Videos auf der Plattform YouTube verwendet werden, da auch diese keine Textelemente enthielten.
Zu den bislang noch nicht gelösten Einschränkungen erklärte man, dass (1) Googles Suchmaschine Googlebot bestimmte Java-Script-Typen nicht ausführe, so dass auch über Java-Script geladene Flash-Dateien nicht indiziert werden könnten. (2) …

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