Google Analytics rechtssicher nutzen – Anleitung und Muster für Webmaster

Google Analytics kann nun rechtssicher verwendet werden. Google ist auf die Forderungen der Datenschutzbeauftragten eingegangen und bietet nun insbesondere einen gesetzlich geforderten Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung an.

In diesem Beitrag finden Sie eine Auflistung der Voraussetzungen der rechtssicheren Nutzung von Google Analytics, Muster der ebenfalls erforderlichen Ergänzung Ihrer Datenschutzerklärung in deutsch und englisch sowie eine Erläuterung dieser Anforderungen.

Voraussetzungen rechtssicherer Nutzung von Google-Analytics Schritt: Mit Hilfe der bei Google beschriebenen IP-Masken-Methode “_anonymizeIp()” im Analytics-Code die letzten 8bit der IP-Adresse kappen. Schritt: Diesen Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung ausfüllen und mit einem frankiertem Rückumschlag an Google schicken. Details und Adresse finden Sie hinter dem Link. Schritt: Aufklärung der Besucher in der Datenschutzerklärung entsprechend den unten stehenden Mustern nach Vorgabe von Google. Schritt: Sie löschen alle bisher durch Google Analytics erhobenen Daten. Das geht nach Auskunft Googles nur, wenn Sie ihren bisherigen Google-Analytics-Account löschen und einen neuen anlegen. Muster für Ihre Datenschutzerklärung

Sie dürfen die Muster gerne für Ihre Seite übernehmen. Über eine Verlinkung als Dankeschön würden wir uns freuen. Die Muster sind nach Googles Vorgabe mit bestem Wissen und Gewissen erstellt, wir können jedoch keine Haftung für sie übernehmen. Wenn es Updates gibt, werden wir darauf hinweisen. Abonnieren Sie unser Blog oder werden Fans unserer Facebook-Seite, um die Updates nicht zu verpassen.

Linkadresse: http://spreerecht.de/datenschutz/2011-09/google-analytics-rechtssicher-nutzen-anleitung-fuer-webmaster Link in HTML: <a href=”http://spreerecht.de/datenschutz/2011-09/google-analytics-rechtssicher-nutzen-anleitung-fuer-webmaster“>Muster von SCHWENKE & DRAMBURG – spreerecht.de</a>

Deutsch:

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Die IP-Anonymisierung ist auf dieser Website aktiv. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird …

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Themen: Datenschutz , Tmg , Google , Personenbezogen , Daten , IP , Google Analytics , Analytics , Analyse , Auftragsdatenverarbeitung , Webtracking , Rechtssicher , Reichweiten

Erschienen 15. September 2011 auf http://www.advisign.de/blog/.

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