Google Analytics, Kampf gegen Cheater und der Datenschutz

Neues von der Diskussion um IP-Adressen: Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich ("Düsseldorfer Kreis") haben sich mit dem Datenschutz bei Analysesoftware - beispielsweise Google Analytics - befasst. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sind:

Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist. (…)“

Damit wären Dienste wie Google Analytics in ihrer derzeitigen Version in Deutschland illegal. Berichte hierzu gibt es unter anderem auf heise online und - vielleicht intere…

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Themen: Google , Entscheidungen , Analytics , Online-games

Erschienen 20. Dezember 2009 auf http://www.gamelawblog.de/blog1.php.

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