Google Analytics: Hamburgs Datenschutzbeauftragter Caspar macht ernst

Nachdem lange Zeit bereits bekannt ist, dass der sogenannte Düsseldorfer Kreis der Datenschützer die Auffassung der Vereinbarkeit von Google Analytics mit geltendem deutschen Datenschutzrecht nicht teilt, macht Hamburgs oberster Datenschützer Johannes Caspar nunmehr nach einer Meldung auf heise.de tatsächlich ernst. Eine Einigung mit Google erscheint nicht erzielt worden zu sein. Insbesondere hält Caspar die von Google vorgelegte Auftragsdatenvereinbarung nicht für ausreichend. Auch die von Google angebotene Anonymisierung reiche nach Ansicht Caspars nicht aus.

Derzeit wird geprüft, ob ein Musterprozess gegen ein "größeres Unternehmen" geführt werde, welche…

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Themen: Google , Lutz , Google Analytics , Johannes Caspar , Frontpage

Erschienen 11. Januar 2011 auf http://www.hb-law.de.

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