Google Analytics ist datenschutzkonform nutzbar !?

Es ist eine kleine, jedenfalls unerwartete Sensation. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Caspar bestätigt, dass Google Analytics nach weiteren Anpassungen datenschutzkonform nutzbar ist. Damit geht ein langes Ringen zwischen Google und den Datenschützern zu ende.

Was war der Vorwurf und wie ist er nun gelöst worden?

Google Analytics wurden drei Dinge vorgeworfen: Einerseits IP-Adressen ohne die nach Ansicht der Aufsichtsbehörden erforderlichen Einwilligung in die USA zu übermitteln. Andererseits war der Vorwurf, Google würde Profile im Sinne von § 15 Abs. 3 TMG erstellen ohne eine ausreichende Widerrufsmöglichkeit zu bieten. Schließlich sei Google Analytics ein klassischer Fall der Auftragsdatenverarbeitung der den Anforderungen des § 11 BDSG nicht genüge.

Bereits vor einigen Monaten hatte Google nachgebessert und ein Opt-Out Plugin sowie eine Anonymisierungsmöglichkeit vorgestellt. Beide waren jedoch weiterhin als unzureichend angesehen worden, da einerseits nicht alle Browser erfasst wurden und die IP-Adressen erst nach Übermittlung in die USA anonymisiert wurden.

Nun hat Google anscheinend drei Dinge geändert:

Google bietet nun für alle gängigen Browser AddOns an Die Daten werden in Europa anonymisiert Google schließt mit Kunden eine schriftliche Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG Das klingt alles schön und gut. Der reinen Lehre folgend wid man sich jedenfalls hinsichtlich der ersten Lösung verwund… » Vollständiger Artikel
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Themen: Datenschutz , Tmg , Google , Opera , Google Analytics , Sensation , Caspar , Artikel

Erschienen 15. September 2011 auf http://www.medien-gerecht.de.

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