Google Analytics mit anonymisierter IP

Mit Google Analytics können Sie analysieren, wie Ihre Website oder Ihr Blog bei den Besuchern ankommt. Der kostenlose Dienst erfreut sich auch unter Jura-Bloggern großer Beliebtheit, wobei die Rechtsmäßigkeit stets umstritten war. Ende 2009 hatten die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich (sog. "Düsseldorfer Kreis") in ihrem Beschluss zur "Datenschutzkonformen Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten" klargestellt, dass im Normalfall die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen ist, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist.

Die IP-Adresse dient - ähnlich wie eine Telefonnummer - der Indentifizierung der einzelnen Rechner im Internet. Ihre eigene IP-Adresse können Sie beispielsweise hier abfragen.

Jetzt hat Google reagiert und ermöglicht die Nutzung seines Webcontrolling-Dienstes mit anonymisierter IP-Adresse (siehe Google Analytics Blog vom 25.05.10). Dazu muss der Website-Betreiber, der Google-Analytics einsetzt, den sog. Tracking Code verändern. Das ist der Programmcode, den jede Seite enthalten muss, damit die entsprechenden Daten an Google übermittelt werden. Zur Anonymisierung muss nur eine Zeile hinzugefügt werden. In meinem Blog sieht das beispielsweise so aus:

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Themen: Datenschutz , Google , Jura , Drupal , Content Management System , IP Adresse , Google Analytics

Erschienen 31. Mai 2010 auf http://ralfzosel.de/.

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IP-Adresse - Wikipedia
Düsseldorfer Kreis � Wikipedia
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Add support for _gat._anonymizeIp(); | drupal.org
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