Goliath gegen hundert Davids: Der juristische Kampf gegen Konsolen-Modchips

Nur eine kurze Ankündigung im Forum der Szeneseite Modcontrol.com weist auf den Rechtsstreit zwischen einem Hersteller von mobilen Spielkonsolen und einem der zahllosen Verkäufer von sogenannten Mod Chips hin, der Anfang September 2010 vor dem LG München verhandelt wurde:

„Unser Sponsor [...] wird am 02. September 2010 seinen ersten Gerichtstermin antreten.

In der Zivilklage, die [...] beim Amtsgericht München eingereicht wurde, wird [ihm] vorgeworfen, die geschützten Rechte [des Spielkonsolenherstellers] verletzt zu haben. [...]

Wir drücken [ihm] auf jeden Fall die Daumen, schließlich ist er der einzige, der weiterhin versucht die Rechtslage rund um den Verkauf der Slot-1-Flashkarten [...] mit einem rechtskräftigem Urteil (unabhängig vom Zivilverfahren) abzuklären.“

Ein Rechtsstreit von Hunderten, die Hersteller von Spielekonsolen seit Jahren weltweit gegen die Her­steller und Verkäufer von Modulen führen, die die Verwendung von fremder (also nicht vom Hersteller stammender oder zumindest autorisierter) Software auf den Geräten ermöglichen. Ein Rechtsstreit von Hunderten zwar, doch einer der wenigen, die tatsächlich bis zu einem Gerichtstermin geführt haben.

Die meisten Händler, die von den Herstellern abgemahnt werden, versuchen erst gar nicht, sich juristisch zu wehren und geben freiwillig Unterlassungs­erklärungen ab, „ziehen den Schwanz ein“, wie es jemand auf Modcontrol.com formuliert. Entsprechend deutlich die Sympathiebekundungen für den Beklagten („Endlich mal einer, der sich traut!“) und entsprechend gering die Überraschung, als jener kurz darauf verkündet, den Vertrieb der Module „auf Grund eines Rechtsstreits [...] ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aber gleichwohl rechtsverbindlich“ einge­stellt zu haben.

Der Mythos von der unklaren Rechtslage

Dass nicht nur auf Modcontrol.com gleichwohl von einer „unklaren Rechtslage“ die Rede ist, liegt vor allem an besagtem Mangel an längeren Verfahren und damit an instanz- und höchstgerichtlicher Rechtsprechung. Hinzu kommt eine Reihe von ausländischen Entscheidungen, die in Tenor und Argumentation durchaus voneinander abweichen (siehe letzter Abschnitt). Dass in den letzten Jahren indes weltweit fast alle Gerichte im Sinne der Hersteller entschieden haben und gerade das deutsche Recht (in Verbindung mit der einzigen einschlägigen Entscheidung des LG München) kaum Inter­pretationsspielraum lässt, wird dabei allerdings gerne übersehen.

Immer wieder berufen sich die Händler auf die legalen Verwendungsmöglichkeiten der von ihnen vertriebenen Karten, die es beispielsweise erlauben, trotz des speziellen Datenträgerformats fremde Software auf Nintendos Handheld-Konsolen zu verwenden. Denn neben einem gigantischen Angebot an Raubkopien (von denen Dutzende auf eine einzelne Karte im Wert von wenigen Euro passen), existiert ein ebenfalls breites Angebot …

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Themen: Urteil , Goliath , Intellectual Property , Konsole , Tgi Paris , Nintendo , LG München , Legal Know-how , Handheld , Modchip
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 2. März 2011 auf http://spielerecht.de.

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