Goldsparplan - bei Vermittlungsgebührenvereinbarungen abgekupfert?
Dass parallel zu Nettopolicen abgeschlossene Vermittlungsgebührenvereinbarungen den Charme haben, dass die Vermittlungsprovision in
voller Höhe zu zahlen sein soll, auch wenn die Lebensversicherung nicht mehr besteht, ist bekannt.
Eine nette Variante dieses Prinzips ist der sog. GoldTresor-Sparplan der Multi-Invest GmbH. Hier soll ein monatlicher "Sparbetrag"
von z.B. 50.- € angelegt und hiervon dann in 1-Gramm-Barren
angekauft werden. Eine an sich schon fragwürdige Idee, denn:
Der Kaufpreis pro Gramm Gold ist bei kleineren Barren höher als bei großen Barren.
Eben! Aber trotzdem:
Wie kaufen und lagern Gold bewusst ausschließlich in 1 Gramm Barren, um für die Anleger eine bessere Verfügbarkeit in Notsituationen
zu gewährleisten.
Naja, nicht wirklich überzeugend, oder? Es kommt aber noch besser: Das Projekt kostet Eintrittsgeld, und zwar bescheidene 1.500.- €.
Diesbezüglich beauftragt der Kunde die Multi-Invest GmbH:
... aus den ersten monatlichen Sparbeträgen die Abschlusskosten bis zur vollständigen Zahlung der Abschlusskosten einzubehalten.
Im Klartext: Die ersten 30 (!) Monatsraten zu je 50.- € sind w-e-c-h, sprich weg, ohne dass auch nur ein Gramm Gold gekauft worden
wäre - jedenfalls vorerst. Aber immerhin:
Sobald der Kunde Einzahlungen zum Erwerb von Feingold in einer Höhe von € 10.000.- geleistet hat, erhält er die Einrichtungsgebühr
bzw. die Abschlusskosten durch MultiInvest in Form von 1/1000 Kilogramm Goldbarren gutgeschrieben.
Tja, sobald: Bei monatlich 50.- € hat man dieses Ziel ja schnell erreicht, nämlich „schon" nach 200 Monaten - oder auch 16,67 Jahren.
Und nun die Parallele…
» Vollständiger
Artikel