Ehemündigkeit: Ehemündigkeit - ab welchem Alter darf man in Deutschland heiraten?
Rechtsanwalt News | 28. Mai 2008 — Viele werden annehmen, dass man in Deutschland erst ab 18. Jahren, also ab Eintritt der Volljährigkeit, heiraten darf. Dies ist…
Johann Wolfgang von Goethe (geb. 28.08.1749) verliebte sich im Alter von 71 Jahren im Jahr 1821 während eines längeren Kuraufenthaltes im mondänen Marienbad in die siebzehnjährige(Theodore) Ulrike (Sophie) von Levetzow.
Zum letzten Mal in seinem Leben verspürte er „eine große Leidenschaft“. Bei einem Zusammentreffen 1823 veranlasste Goethe Großherzog Karl August von Sachsen-Weimar-Eisenach, in seinem Namen um die Neunzehnjährige zu werben.
Doch Ulrike von Levetzow wies ihn ab.
Seinen Schmerz über die Abweisung des Heiratsantrags drückte Goethe in seiner Marienbader Elegie aus, mit deren Niederschrift er bereits im September 1823 während der Abreise von Böhmen nach Thüringen begann und von deren Existenz Ulrike von Levetzow erst nach Goethes Tod erfuhr. Goethe trug in sein Tagebuch am 19. September 1823 ein: „Die Abschrift des Gedichts vollendet.“ Der Elegie stellte er das dem Tasso entlehnte Motto voran: „Und wenn der Mensch in seiner Qual verstummt / Gab mir ein Gott zu sagen was ich leide.“
Von Levetzow starb im Alter von fünfundneunzig Jahren als unverheiratetes Stiftsfräulein vom Heiligen Grabe auf dem großen Gut Trziblitz, das sie von ihrem Stiefvater geerbt hatte. (Quelle: Wikipedia)
Heute gilt für die Ehemündigkeit § 1303 BGB
(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.
(3) Widerspr…
» Vollständiger ArtikelErschienen 15. August 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.
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