Gnädiges Amtsgericht

In vorweihnachtlicher Stimmung zeigten sich Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Würzburg gestern im Fall einer schwer kranken Rentnerin, die sich wegen Sozialhilfe-Betrug verantworten musste: Weil die Schuld gering war und der 48-Jährigen im Monat gerade mal 200 Euro zum Leben bleiben, wurde das Verfahren gegen Zahlung von 50 Euro Geldbuße eingestellt.

Etwas mehr als 1.000 Euro zuviel zahlte die Würzburger ARGE „Arbeit und Grundsicherung“ innerhalb von 14 Monaten an die Frau, die wegen einer schweren Erkrankung nicht mehr arbeiten kann. Die 48-Jährige hatte die kleine Rente, die sie wegen der Erwerbsunfähigkeit bekommt, nicht im Antrag angegeben.

Die Formulare hatte sie zusammen mit ihrem Ehemann ausgefüllt, von dem sie sich inzwischen getrennt hat. „Ihm war alles zuviel, ich musste ihn immer antreiben“, sagte die Angeklagte. Ihr Mann war offenbar sogar zu bequem dazu, gegen seinen Strafbefehl wegen Betrug Einspruch einzulegen und bezahlte lieber die Geldstrafe.

Anders die 48-Jährige, die vor Gericht von einem befreundeten Anwalt "pro bono" vertreten wurde. „Sie ist davon ausgegangen, dass sie in den Anträgen nur die Altersrente angeben muss. Sie hat nicht richtig nachgedacht“, so der Verteidiger. Seine Mandantin wohnt bei ihrer Mutter und muss derzeit mit weniger als acht Euro pro Tag auskommen.

Das war neben der geringen Schuld der Hauptgrund für Staatsanwältin und Strafrichter, sich mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 50 Euro einverstanden zu erklären. „Ausnahmsweise aufgrund ihrer Erkrankung“, sagte der Vorsitzende. Die Geldauflage darf die Rentnerin in monatlichen Zehn-Euro-Raten abstottern.

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Themen: Juristisches , Amtsgericht , Schuld

Erschienen 20. Dezember 2006 auf http://www.woetzel-online.info/.

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