GMX vs. Freenet

Die Freenet.de AG darf sich künftig nicht mehr als zweitgrößten Online-Dienst Deutschlands bezeichnen. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Berliner Landgerichts vom 16. Februar 2005 (AZ 97 O 106/04), für das jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Das passte GMX überhaupt nicht.

Freenet.de wurde dies nun gerichtlich untersagt, (20.04.2005)

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 20. April 2005 auf http://log.handakte.de/.

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