GmbH-Reform 2008

Am heutigen Mittwoch soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des GmbH-Gesetzes verabschieden, der dann in der ersten Jahreshälfte 2008 in Kraft treten soll. Mit diesem Entwurf soll die beliebte deutsche Gesellschaftsform fit für den europäischen Wettbewerb der Gesellschaftsformen gemacht und insbesondere im Vergleich zur immer beliebteren Ltd. konkurrenzfähig gemacht werden.

Stammkapital Gesellschafter können sich künftig bereits mit einem Mindeststammkapital von 10.000 Euro an einer GmbH beteiligen. Bisher liegt die Grenze bei 25.000 Euro. Für die Gründung müssen nur 5000 Euro aufgebracht werden. Die Bundesregierung will damit Existenzgründungen im Dienstleistungssektor erleichtern. Diese Unternehmen benötigten weniger Startkapital als Betriebe des produzierenden Gewerbes.

Mini-GmbH Auf Druck der Union wird die Möglichkeit geschaffen, eine so genannte Mini-GmbH zu gründen. Dafür ist kein Startkapital notwendig. Allerdings unterliegen die Mini-GmbHs strengen Transparenzregeln, um den Gläubigerschutz zu gewährleisten. Außerdem sind sie verpflichtet, jedes Jahr ein Viertel des Gewinns in die Aufstockung des Eigenkapitals zu stecken. Erreichen sie den Schwellenwert von 10.000 Euro, können sie sich in eine normale GmbH umwandeln. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht.

Schnelleres Genehmigungsverfahren Billiger und unbürokratischer soll die Gründung einer GmbH künftig vonstatten gehen. So ist der Eintrag ins Handelsregister künftig nicht mehr an die Vorlage staatlicher Genehmigungen gekoppelt. Handwerksbetriebe und Gaststätten können die gewerbliche Erlaubnis nachreichen. Bei der Eintragung reicht die Versicherung, dass die notwendige Genehmigung beantragt wurde.

Mustersatzung Die Einführung einer Mustersatzung als Alternative zum individuellen Gesellschaftsvertrag wird von den Notaren kritisiert. Die Mustersatzung soll dazu dienen, das aufwändige Genehmigungsverfahren abzukürzen. Die Notare müssen nur noch die Gründung beglaubigen. Nach geltendem Recht ist es ihre Aufgabe, den Vertrag zu prüfen und zu beglaubigen. Nur ein “individuell” auf die Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmter Vertrag biete Rechtsklarheit, argumentiert die Bundesnotarkammer.

GmbH-Sitz im Ausland Bisher können deutsche GmbHs ihren Verwaltungssitz nicht ins Ausland verlegen. Bei einer Limited nach britischem Recht ist das dagegen ohne weiteres möglich. Mit der Reform soll dieser Wettbewerbsnachteil beseitigt werden. Interessant ist das zum Beispiel für deutsche Konzerne, die ihre Auslandstöchter als GmbHs führen k…

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Erschienen 23. Mai 2007 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.

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Kommentare zu "GmbH-Reform 2008":

27. November 2007 von Alexander Mosch — Sie schreiben, dass für die Gründung lediglich 5000 Euro aufgebracht werden müssen. Ist diese Information noch aktuell? Wenn ja, bis wann müssen die restlichen 5000 Euro eingezahlt werden?
14. Juni 2008 von Andreas Herrmann — Jetzt haben wir Juni 2008 und noch immer gibt es dieses Gesetz nicht, ist denn jetzt absehbar, dass die 10000 Euro GmbH kommt?

Andreas Herrmann
29. Oktober 2008 von blogmbh.de — Achtung! Achtung! Achtung!
Dieser Artikel ist nicht mehr aktuell. Die Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro wurde bei Beschluss der GmbH- Reform nicht übernommen. Es bleibt beim Mindeststammkapital von 25.000 Euro, alternativ gibt es die Mini- GmbH.
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