GmbH-Geschäftsführerhaftung in der Insolvenzkrise

In der Insolvenzkrise muss der Geschäftsführer einer GmbH unter allen Umständen vermeiden, dass Gläubiger Zahlungen auf ein debitorisch geführtes Bankkonto leisten, weil er sonst riskiert, persönlich für diese Zahlungen, die die Bank mit ihrer Gegenforderung verrechnet, haftet. Der Geschäftsführer muss nämlich dafür Sorge tragen, dass die Masse erhalten bleibt. Prof. Dr. Ulrich Noack fasst in den Unterneh…

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Erschienen 19. Mai 2007 auf http://rafranke.blogspot.com.

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