GmbH in Deutschland oder in Polen gründen?

GmbH in Deutschland oder in Polen gründen?

Deutsche Geschäftsleute, die vor allem auch den osteuropäischen Markt im Auge haben, kommen um eine wirtschaftliche Betätigung vor Ort (also z.B. in Polen) nicht herum. Die populärsten Rechtsformen in Polen sind für deutsche Geschäftsleute immer noch die polnische Einzelfirma und die polnische GmbH.

Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung einer deutschen GmbH und die Errichtung einer Niederlassung in Polen. Diese Variante macht in vielen Fällen aber nicht besonders viel Sinn, da die Gründung der polnische Niederlassung (odzial) fast den gleichen Aufwand, wie die GmbH-Gründung in Polen erfordert.

Vorteile der polnischen GmbH

Vergleicht man die deutsche GmbH (von der UG wird hier einmal abgesehen) so ist ein Vorteil der polnischen GmbH (abgekürzt Sp.zo.o.), dass das Mindeststammkapital nur PLN 5.000,00 (ungefähr € 1.000,oo) beträgt. Vor einiger Zeit war das Mindeststammkapital noch 10 x so hoch. Anfang 2009 hat der Gesetzgeber dies gesenkt.

Weiter gibt es in Polen keine Gewerbesteuer. Die Körperschaftssteuer beträgt in Polen nur 19 %.

Nachteile bei der Gründung der polnischen GmbH

Die Gründungskosten sind vergleichbar mit denen in Deutschland. Gerade polnische Kollegen gründen die GmbH dort nicht mehr für “einen Appel und ein Ei”.

Die polnische Notare sind etwas schwierig und wollen meistens nur Standdardgesellschaftsverträge beurkunden. Alle Änderungen werden sehr kritsich “beäugt” und teilweise ohne nachvollziehbare Begründung (”das geht so nicht!”) nicht beurkundet. Von daher sollte man den Notar vorher schon kennen.

Die Eröffnung eines Bankkonto´s noch vor der Regisereintragung (KRS heißt das polnische Handelsregister) ist über Umwege möglich. Der Nachweis der Einzahlung war in Polen schon immer nicht notwendig (so jetzt ja auch in Deutschland).

Das polnische Registergericht ist gefürchtet. Kleinste Fehler führen zur Zurückweisung des Antrages. Wird der Antrag von einen Anwalt eingereicht. Wir der Antrag ohne Begründung zurückgewiesen und eine Frist zur Berichtigung gesetzt. Dann muss sich der polnische Kollege seine Lesebrille aufsetzen und die 10 Seiten der Anmeldung nach Fehlern durchsuchen.

Der Trick besteht darin, dass man den Man…

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Erschienen 21. Mai 2009 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.

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