Glühlampen – Ein Ausstieg auf Raten

“Ab dem 1. September 2009 sind Glühbirnen verboten!” – So oder ähnlich liest man es überall seit einigen Tagen. Doch so ganz stimmt das nicht:

Hintergrund der aktuellen Aufregung ist die EU-Verordnung 244/2009, die Mindestanforderungen an die Effizienz von Haushaltslampen vorschreibt. EU-weit sollen hierdurch am Ende jährlich knapp 40 Terawattstunden Energie – der derzeitige jährliche Stromverbrauch Rumäniens – eingespart werden und der CO2-Ausstoß um 15 Millionen Tonnen sinken.

Doch was ist jetzt mit der allgegenwärtigen Glühbirne? Nun, entgegen den landläufigen Meldungen besteht ab heute kein Verbot für herkömmliche Glühbirnen. Die EU-Verordnung 244/2009 sieht gerade kein Verbot bestimmter Techniken – etwa der herkömmlichen Glühlampen – vor. Die EU-Verordnung stellt allerdings Anforderungen an die Energieeffizienz von üblicherweise in Privathaushalten eingesetzten Lampen. Weniger energieeeffiziente Haushaltslampen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr “in Verkehr gebracht”, also hergestellt oder in die EU importiert werden. Dies wird naturgemäß dazu führen, dass ein Großteil der heute noch gebräuchlichen Glühlampen in Laufe der nächsten Jahre verschwinden wird. Es hindert aber weder den Handel, die dort noch befindlichen Restbestände weiter zu verkaufen, noch verpflichtet es Sie, Glühbirnen auszutauschen. Sie können also weiterhin Ihre bisherigen Haushaltslampen verwenden. Wenn die “durchgebrannt” sind, kann es allerdings sein, dass Sie hierfür keinen Ersatz mehr finden und daher notgedrungen auf Energiesparlampen umsteigen müssen.

Alle Lampenarten betroffen

Doch auch dies ist nicht der endgültige Abschied von der altvertrauten Glühbirne. Bestimmte Arten von Glühlampen werden auch in Zukunft erhältlich sein, einfach weil es für bestimmte Anforderungen derzeit keinen gleichwertigen, energieeffizienteren Ersatz gibt. Die Regelung gilt auch nicht nur für Glühlampen, sondern für alle Lampenarten, also auch für Halogenlampen, Leuchtstofflampen und LED-Lampen. Auch diese dürfen zukünftig nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn sie die jeweils geltenden Energieeffizienzanforderungen einhalten.

Von der EU-Verordnung 244/2009 ebenfalls betroffen sind Leuchtstofflampen, lediglich für Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät (”Leuchtstoffröhren”) sowie für Hochdruckentladungslampen bestehen spezielle Regelungen.

Zeitplan

Die EU-Verordnung 244/2009 führt die Energieeffizienzanforderungen in mehreren zeitlichen Stufen ein, wobei die zu erfüllende Energieeffizienz jeweils als Verbindung aus Leistungsaufnahme (”Watt”) und Lichtausbeute (Lichtstrom, “Lumen”) festgelegt wird. Bezogen auf eine heutige “Standardglühlampe” trifft es daher:

ab dem 1. September 2009 alle matten Glühlampen und alle Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 75 Watt, ab dem 1. September 2010 alle Glühlampen mi… » Vollständiger Artikel
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Erschienen 1. September 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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