Glückwunsch zur Zurückweisung!

Der heise-Verlag kommentiert ja aus Tradition gerne Urteile in eigener Sache, die noch keiner kennt. Oder die es noch nicht gibt. Heute ist es wieder soweit: heise hat einen "Teilerfolg" für die Meinungsfreiheit erstritten. Eine schriftliche Begründung steht noch aus. In de…

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Themen: Urteile , Olg Hamburg , Tradition

Erschienen 22. August 2006 auf http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html.

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