Glücksspielstaatsvertrag hält vor Verfassungsgericht stand

Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat vorläufig keine Einwände gegen den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag, mit dem die Länder ihr Monopol auf Sportwetten erneut festgeschrieben haben.

In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss wiesen die Richter die Verfassungsbeschwerde eines gewerblichen Wettanbieters gegen ein Veranstaltungsverbot nach einer kurzen Prüfung ab. Wie vom Bundesverfassungsgericht 2006 gefordert, hätten die Länder konsequente Regelungen gefunden, um der Wettsucht von Spielern vorzubeugen, hieß es. Das Verfassungsgericht hielt sich eine ausführliche Prüfung des Vertrages jedoch vor. (Az.: 1 BvR 2410/08)

Niedersachsen hatte es dem Kläger 2005 untersagt, Sportwetten eines in Malta ansässigen Wettveranstalters zu vermitteln. Das Veranstaltungsverbot des Klägers war in Eilverfahren gerichtlich mehrfach bestätigt worden, zuletzt vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG). Der Kläger sah darin eine Verletzung seines Grundrechts auf die freie Ausübung des Berufes und zog vor das Verfassungsgericht. Er wehrte sich dagegen, dass das Verbot auch während der laufenden Gerichtsverfahren gelten sollte.

Das sofortige Vermittlungsverbot sei nicht zu beanstanden, bestätigten die Verfassungsrichter jedoch die OVG-Entscheidung. Das OVG habe zu Recht die damaligen Anforderungen des Verfassungsgerichts an ein rechtmäßig ausgestaltetes staatliches Wettmonopol als erfüllt angesehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2006 das damalige Monopol der Länder auf Sportwetten als verfassungswidrig beurteilt. Als Grund dafür nannten die Richter, dass es keine ausreichenden Vorkehrungen gebe, um Spieler vor krankhafter Spielsucht und Wettleidenschaft zu schützen. Daraufhin arbeiteten die Länder den jetzt geltenden Glücksspielstaatsvertrag aus. Auch dieser sieht ein Staatsmonopol auf Wetten vor, enthält jedoch zahlreiche Regelungen zum Schutz der Spieler.



Quelle: Reuters (7. April 2009)

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Themen: Germany , Bundesverfassungsgericht , Western Europe , Europe , German General News , Domestic Politics , Central And Eastern Europe , Malta , Wiesen , Leisure Facilities

Erschienen 7. April 2009 bei http://www.reuters.com.

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