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Glücksspiel Poker §§ 284, 285 StGB: Verschärfung der Rechtsprechung! Was nun Herr Rechtsanwalt?

am 02.05.2008 von Handakte WebLAWg

Mit dem Urteil des Verwaltungsgericht Münster vom 11.04.2008 hat sich die Rechtslage um das Glücksspiel Poker zuungunsten der Pokerspieler und Pokerveranstalter erheblich verschärft.
Mit Urteil vom 11.04.2008 kippte das VG Münster die bis dato von einigen Regierungspräsidien (so z.B. vom Regierungspräsidium Darmstadt) tolerierte “Entgeltlichkeitsgrenze” von 15,00 €.
Das VG Münster entschied dabei durch Eilbeschluss, die gegen die Untersagung gerichtete Klage des Veranstalters werde voraussichtlich keinen Erfolg haben. Diese Pokerturniere der “Poker-Bundesliga” seien, so das Verwaltungsgericht, soweit ein Entgelt von den Spielern erhoben werde, unerlaubte öffentliche Glücksspiele, deren Veranstaltung nach dem Strafgesetzbuch strafbar sei. Poker in der vorgesehenen Form sei ein Glücksspiel, weil der Spieler gegen einen Geldeinsatz um einen vom Zufall abhängigen Gewinn spiele.
Die Bezeichnung des Entgelts als Eintrittsgeld, Startgeld oder sonst wie sei dabei ebenso ohne Bedeutung wie der Umstand, dass damit eventuell ausschließlich die Veranstaltungskosten gedeckt würden. Ohne Bedeutung sei auch, dass die für die Gewinner ausgelobten Preise möglicherweise vollständig von Sponsoren zur Verfügung gestellt würden. Auch die geplanten “Charity-Turniere” könnten verboten werden. Sie seien nach dem Gesamtkonzept der “Poker-Bundesliga” - mit einem …

Pokern verboten

Blickpunkt Recht & Steuern / Die örtliche Ordnungsbehörde darf nach einem aktuellem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster einem privaten Veranstalter untersagen, in einer örtlichen Gaststätte öffentliche Pokerturniere im Rahmen der sog. Poker-Bu…

VG Münster: Poker ist verbotenes Glücksspiel

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das VG Münster (Beschl. v. 03.04.2008 - Az.: 9 L 13/08) hat im Streit um die Frage, ob Poker verbotenes Glücksspiel ist oder nicht, ein weitere Entscheidung hinzugefügt:Leitsätze: 1. Poker (hier: Texas Hold’em-Regeln ohne Rebuy-Möglichkeit im K…

Poker ist kein Glücksspiel

Blickpunkt Recht & Steuern / Dass Pokern nicht zwangsläufig ein strafbares Glücksspiel sein muss, zeigt ein aktueller Beschluss des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts. Die in Nordrhein-Westfalen ansässige Antragstellerin beabsichtigt die Durchf&u…

Pokerverbot rechtswidrig!

Recht Medial / Da dürfte ein erleichterndes Aufatmen durch die Reihen der Pokerfans gehen. Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 10. Juni 2008 eine erste Entscheidung zur Zulässigkeit von Pokerturnieren getroffen, wonach das Pokervebot in…

LG Hamburg: Poker möglicherweise kein Glücksspiel, aber dennoch verboten

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Beschl. v. 18.03.2008 - Az.: 620 Qs 7/08) hat entschieden, dass Poker-Turniere möglicherweise kein Glücksspiel sind, in jedem Fall aus anderen Gründen aber verboten sind.Zuerst äußern sich die Richter zum Merkmal des Glücksspiel…

VG Münster: Verbot von Pokerturnieren bestätigt

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Stadt Rheine durfte einem privaten Veranstalter untersagen, in einer örtlichen Gaststätte öffentliche Pokerturniere im Rahmen der sog. Poker-Bundesliga durchzuführen. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster durch Eilbeschluss vom 3. April 20…

OVG Münster: Poker-Verbot rechtswidrig, Behörde muss erneut prüfen - VOLLTEXT

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Wie bereits vor einigen Tagen in den Kanzlei-Infos berichtet, hat das OVG Münster eine klare Absage an die bislang überwiegende instanzgerichtliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, bei Poker-Turnieren jede Zahlung als Einsatz und somit als…

VG München: Poker-Turnier ist verbotenes Glücksspiel

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das VG München (Beschl. v. 08.05.2007 - Az.: M 22 S 07.900) hat entschieden, dass Poker-Turniere verbotenes Glücksspiel sind.Dies soll selbst dann gelten, wenn die Eintrittsgelder ausschließlich zur Deckung der anfallenden Kosten (z.B. Lokalmiete,…

VG Frankfurt a.M.: Poker-Turnier ist verbotenes Glücksspiel

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das VG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 21.09.2007 - Az.: 7 G 2700/07) hat entschieden, dass Poker zufallsbezogen und somit ein Glücksspiel ist.Werden die Eintrittsgelder von den Teilnehmern für den Erwerb einer Gewinnchance entrichtet, handelt es sich u…

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Rainer Langenhan

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