Glück und Pech im US-Gericht
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 18. Juni 2009 — CK - Washington. Pech und Glück hatte ein Hersteller mit einem Vertriebsvertrag, den er mit einem New Yorker Händler abschloss. …
CK - Washington. Pech und Glück hatte ein Hersteller mit einem Vertriebsvertrag, den er mit einem New Yorker Händler abschloss. Der Hersteller war nicht in New York tätig und schloss dort auch keine Geschäfte ab. Trotzdem hatte er das Unglück, vom Händler vor dem Bundesgericht in New York verklagt zu werden. Zwar gewann er schon in der ersten Instanz, weil das Gericht seine örtliche Unzuständigkeit mangels personal Jurisdiction erklärte, doch die Pechsträhne verlängerte sich durch das vom Händler eingeleitete Berufungsverfahren. Kostete ihn die erste Instanz vielleicht schon $100,000 oder $200,000 in Verteidigungskosten, kamen die Kosten der Berufungsinstanz noch hinzu. Am 17. Juni 2009 fand der Hersteller aus Oklahoma erneutes Glück. In Sachen DNT Entprises, Inc. v. Technical Systems, Az. 08-2210, stellte das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks fest, dass die Abweisung korrekt war. Ein Besuch im Forumstaat, dessen Bezug zum Klagevortrag nicht nachgewiesen war, reicht nicht aus, um den forumsfremden Hersteller an das Forum zu binden. Diese Grundsätze sind auch für Klage…
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Fluglektuere USA-Recht von Attorney u. Rechtsanwalt Kochinke in Washington DC USA: />