Kreise: Glos und Scholz einigen sich im Mindestlohn-Streit
Reuters | 16. Juli 2008 — Berlin (Reuters) - Im Streit um die Ausweitung von Mindestlöhnen hat die Bundesregierung nach monatelangen Verhandlungen eine E…
Berlin (Reuters) - Der Streit in der Bundesregierung über die Ausweitung von Mindestlöhnen ist nach Angaben aus Regierungskreisen vorerst beigelegt.
Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hätten sich unter intensiver Vermittlung des Kanzleramtes am späten Dienstagabend in wesentlichen Streitpunkten geeinigt. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe in einem Gespräch mit Glos auf eine Einigung gedrängt. Das Kabinett werde nun kurzfristig die beiden Gesetzentwürfe noch am heutigen Mittwoch voraussichtlich billigen. Dabei geht es um die Ausweitung des Entsendegesetzes und die Neufassung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes.
Es gebe an den vor allem in der Wirtschaft und in der Unions-Fraktion heftig umstrittenen Gesetzentwürfen von Scholz Änderungen in Details. Nach Angaben aus den Kreisen setzte Glos durch, dass die Verordnung für einen Mindestlohn nach dem Mindesarbeitsbedingungengesetz zeitlich befristet werden kann. Beim Streitpunkt des Vorrangs für Tarifverträge erreichte Glos, dass an einem bestimmten Stichtag geltende Tarifverträge nach ihrem Auslaufen unberührt von einem möglichen Mindestlohn von den Tarifparteien verlängert werden können.
Bislang gibt es in drei großen Branchen Mindestlöhne. Acht weitere Branchen mit 1,6 Millionen Beschäftigten haben bis zum Ablauf der Frist Ende März eine Aufnahme in das Entsendegesetz beantragt. Besonders umstritten in ein Mindeslohn für die Zeitarbeitsbranche, was die Union ablehnt.
Die Arbeitgeber verschärften angesichts des bevorstehenden Kabinettsbeschlusses ihren Widerstand gegen die Mindestlohnpläne der Regierung. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sagte der "Bild"-Zeitung, sollten die Entwürfe von Scholz in ihrer jetzigen Form umgesetzt werden, behalte sich die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) juristische Schritte vor. Es drohe ein massiver Eingriff in die Tarifautonomie, der den Abbau Tausender Arbeitsplätze zur Folge haben werde. Am Dienstag hatte die BDA zwei Rechtsgutachten vorgelegt, die in den Plänen von Scholz Verfassungsverstöße sehen.
Erschienen 16. Juli 2008 bei http://www.reuters.com.
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