Glos drückt bei Mindestlohngesetzen erneut auf die Bremse
am 30.06.2008 von
Berlin (Reuters) - Die geplanten Mindestlohngesetze drohen sich wegen Differenzen innerhalb der Bundesregierung weiter zu verzögern.
Wirtschaftsminister Michael Glos habe eine weitere Fristverlängerung für seine Stellungnahme zu den Entwürfen von Arbeitsminister Olaf Scholz beantragt, bestätigte eine Sprecherin am Sonntag in Berlin einen Vorabbericht des Handelsblatts. Ingesamt habe Glos damit noch bis zum 11. August für seine Stellungnahme Zeit. Allerdings solle diese so schnell wie möglich vorliegen und die Frist nach Möglichkeit nicht ausgeschöpft werden. Bei dem Thema gehe aber Qualität vor Geschwindigkeit.
Scholz hatte geplant, dass das Kabinett am 16. Juli kurz vor der Sommerpause grünes Licht für das Gesetzesvorhaben gibt. Durch die Fristverlängerung kann sich dies nun um bis zu vier Wochen nach hinten verschieben. Scholz hatte bereits am 16. Juni eine mit dem Kanzleramt abgestimmte Version an die anderen Ministerin geschickt.
Glos hatte mehrfach Kritik an den Plänen seines Kabinettskollegen geäußert und mit einer Blockade gedroht. Im Detail lehnt sein Ministerium im Entsendegesetz die Regelung für konkurrierende Tarifverträge ab. Wenn aus einer Branche für zwei unterschiedliche Tarifverträge die Festlegung als Mindestlohn beantragt wird, will es allenfalls den niedrigsten Lohn für alle vorschreiben. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Tarifvertrag zu wählen, bei dem die mitgliederstärkste Gewerkschaft Tarifpartner ist.
Auf Ablehnung bei Glos stößt auch die Stichtagsregelung im Mindestarbeitsbedingungengesetz (Mia), das in Branchen mit einer geringen Tarifbindung greifen soll. Alle nach dem 1. Juni 2008 in diesen Branchen abgeschlossenen Tarifverträge würden demnach hinfällig, wenn der Tariflohn unterhalb eines Mindestlohns läge.
Für die Union ist wichtig, dass die Tarifautonomie nicht angetastet wird, sagte der CDU-Arbeitsmarktexperte Ralf Brauksiepe der Financial Times Deutschland von Montag. Deshalb müsse das Mia nachgebessert werden. Experten von CDU und CSU arbeiteten an entsprechenden Änderungen. In Branchen mit geringer Tarifbindung müsse es für Arbeitgeber und Gewerkschaften möglich bleiben, trotz eines festgelegten Mindestentgelts weitere eigene Tarifabschlüsse zu vereinbaren, forderte Brauksiepe. Die bestehenden Tarifvereinbarungen dürfen nicht einfach ersatzlos auslaufen, forderte Brauksiepe.
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