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Glorreiche Idee

am 04.10.2006 von RA-Blog

Bei einem Mandanten wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein sichergestellt. Das kam so:
Ich hatte abends 1-2 Flaschen Bier getrunken. Dann sah ich, so kurz nach Mitternacht, dass da noch die Ablesekarte vom Wasserwerk lag und da hatte ich die glorreiche Idee, mich ins Auto zu setzen und die bei der Post einzuwerfen. Auf dem Weg sah ich ein Plakat von einer “Ü-30 Party”. Dass hat mich interessiert und deswegen bin ich dann noch da vorbeigefahren, ich sah aber schon aus dem Auto heraus, dass es da zu voll war und bin wieder weggefahren. Auf dem Rückweg hat mich dann die Polizei angehalten (die dachten wohl, ich käme von der Ü-30 Party und hätte dort gesoffen) und ich mußte blasen, das ergab 1,1 Promille. Da haben die meinen Führerschein einbehalten und eine Blutprobe entnehmen lassen.
Ich glaube, er könnte sich jetzt mehrfach in den Hintern beißen, dass er diese dämliche Karte nicht bis zum nächsten Morgen hat liegen lassen.

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