GLOBAL VIEW RIESENRADFONDS: CLLB Rechtsanwälte empfehlen Anlegern rasches Handeln

Berlin, 10.05.2010 - Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist es fraglich, ob die Riesenräder, die die Global VIEW - Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG errichten wollte, jemals gebaut werden. Auch ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Veruntreuung von Anlegergeldern. Die Anleger der Global VIEW - Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG sollten daher nach Auffassung von Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nicht untätig bleiben und versuchen ihr Geld zu retten.

Den Anlegern der obigen Beteiligung wurde vor kurzem von einer Tochter der ABN AMRO Bank N.V. ein vergleichsweises Angebot zum Kauf der fehlgeschlagenen Kapitalanlage unterbreitet: gegen Zahlung von 60 % des Nominalwerts bis zum 28.05.2010 bzw. 85 % des Nominalwerts bis zum 28.12.2018 wird die Kapitalanlage übernommen. Das Angebot umfasste einen Mitverkauf sämtlicher eventuellen Schadensersatzansprüche gegen die Treuhänderin, die Fondsgesellschaft, deren Gesellschafter, die Delbrück Bethmann Maffei AG, die DBM Fonds Invest GmbH und sämtliche anderen eventuell Prospektverantwortlichen für den Verkaufsprospekt Global VIEW Beteiligungsfonds 2006.

Die Anleger, die dieses Angebot angenommen haben, werden 60 % bzw. 85 % des Nominalwerts der Beteiligung zurück erhalten und auf dem Restschaden sitzen bleiben, wenn sich genügend Anleger für die Annahme des Vergleichs entschieden haben und die Mindestannahmequote erreicht wird..

Den anderen Anlegern rät Rechtsanwalt Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich dringend, die oben skizzierten Ansprüche anwaltlich prüfen und ggf. durchsetzen zu lassen, um so zu versuchen, 100 % des Schadens ersetzt zu erhalten. Neben Ansprüchen wegen einer eventuell fehlerhaften Beratung bei der Vermittlung der Kapitalanlage kommen Prospekthaftungsansprüche in Betracht. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Hendrik Bombosch bestehen schon Bedenken bezüglich der Plausibilität des Prospekts. So wurde beispielsweise die vorgesehene Bauzeit des Riesenrads in Peking vor Olympia 2008 mit nur 15 Monaten beworben, obwohl zuvor in Singapur 30 Monate f…

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Themen: Berlin , Rechtsanwalt , Lte

Erschienen 12. Mai 2010 auf http://www.cllb.de.

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