Global positionierbare Verdächtige
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am 02.09.2010 entschieden (Az: 35623/05), dass der Einsatz von
GPS-Technik in deutschen Ermittlungsverfahren eine ausreichende Rechtsgrundlage in der StPO findet und daher keine Verletzung von
Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) oder 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) darstellt.
Der Hintergrund der Entscheidung reicht fünfzehn Jahre zurück: Im Oktober 1995 wurde gegen zwei Beschuldigte ermittelt, denen die
Beteiligung an Sprengstoffanschlägen der Antiimperialistischen Zelle vorgeworfen wurde. Die Maßnahmen schlossen Observationen, Video-
und Telefonüberwachung ein. Als “äußerst konspirativ” wurde beispielsweise bewertet, dass die Beschuldigten jegliches Telefonat
miteinander unterließen. Da herkömmliche Peilsender im PKW eines Beschuldigten von diesem unter Nutzung von Scannern und
Hochfrequenzdetektoren entdeckt und funktionsunfähig gemacht worden waren, wurde Mitte Dezember 1995 ein GPS-Modul in das installiert. Im Minutentakt wurden Datum, Uhrzeit,
geografische Breiten- und Längenkoordinaten sowie die Geschwindigkeit des Pkw aufgezeichnet und durch das BKA ausgewertet.
Als der Beschuldigte U im Jahr 1999 durch das OLG Düsseldorf (u.a. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vorsätzlichem
Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in vier Fällen) zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt wurde, zog das Gericht auch
Daten aus der GPS-Überwachung als Beweismittel heran. Die Revision wies der BGH im Jahr 2001 zurück. GPS-Lokalisierung gehöre zu den
technischen Mitteln i.S. des § 100c Abs.1 Nr. 1b StPO (a.F., heute in § 100h StPO geregelt) und stehe in Einklang mit den
Wertentscheidungen des Grundgesetzes. Der unantastbare Kernbereich der Privatsphäre und des Rechts auf informationelle
Selbstbestimmung werde nicht berührt.
Auch eine Verfassungsbeschwerde im Jahr 2005 hatte keinen Erfolg. Das BVerfG wies jedoch auch darauf hin, dass die
Strafverfolgungsbehörden “beim Einsatz moderner, insbesondere dem Betroffenen verborgener, Ermittlungsmethoden … mit Rücksicht auf
das dem ‘additiven’ Grundrechtseingriff innewohnende …
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