Gleichgeschlechtliche Lebenspartner mit neuen Steuervorteilen

Eingetragene Lebenspartner gelten steuerlich nicht mehr generell als Singles. Nun besteht die Aussicht, dass sie auch den Splittingtarif bekommen.

Paare einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft sind Ehegatten nach dem BGB nahezu gleichgestellt. Sie erhalten Unterhalt und Versorgung wie Eheleute, dürfen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und haben bei Tod oder Trennung dieselben Rechte wie Ehepaare. Durch aktuelle Änderungen über das Jahressteuergesetz 2010 verbessert sich die Lage bei der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer deutlich und bei der Einkommensteuer könnte dies künftig ebenfalls so sein. Denn das Finanzgericht Niedersachsen hält die steuerlichen Nachteile im Vergleich zu Eheleuten für einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot im Grundgesetz. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hin. Zwar gibt es bei Erbschaft oder Schenkung bald keine Nachteile mehr beim Finanzamt. Die machten sich in der Vergangenheit besonders negativ bemerkbar, weil eingetragene Lebenspartner nach dem BGB wie Ehegatten erben, steuerlich jedoch als nicht verwandt galten. Folglich kamen die ungünstigste Steuerklasse, Minifreibeträge und hohe Abgabenlasten an das Finanzamt zum Zuge. Diese bisherige steuerliche Benachteiligung gegenüber Eheleuten lässt s…

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Themen: Trennung , Fachbeiträge , Stuttgart , Steuerberater , Karlsruhe , Eingetragene Lebenspartner
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 8. Dezember 2010 auf http://www.gabler-steuern.de.

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