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Gleichbehandlung unentgeltlicher und verbilligter Arbeitgeberleistungen

am 16.04.2008 von http://www.meisen.info

In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof zur Anwendung der sog. Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes Stellung genommen. Die Vorschrift betrifft Leistungen, die der Arbeitgeber an sein Personal “auf Grund des Dienstverhältnisses” gegen ein nicht kostendeckendes Entgelt erbringt. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer sind unter diesen Voraussetzungen die höheren Kosten, nicht das vereinbarte Entgelt.
Im Streitfall ging es um die Sammelbeförderung von Arbeitnehmern, für die keine zumutbare Möglichkeit bestand, den Arbeitsort mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arbeitbeginn um 6:00 Uhr zu erreichen. Die Arbeitnehmer hatten dafür einen nicht kostendeckenden Fahrpreis von 1 DM pro Fahrtag zu entrichten.
In seinem Urteil vom 15. November 2007 betont der BFH den Zusammenhang zwischen unentgeltlichen und verbilligten Arbeitgeberleistungen. Erbringt der Arbeitgeber unentgeltlich Leistungen für den privaten Bedarf seiner Arbeitnehmer, sind diese Leistungen nach Maßgabe der für die Leistung entstehenden Kosten (Ausgaben) zu versteuern (§ 3 Abs. 1b Nr. 2 und Abs. 9a UStG). § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG soll verhindern, dass diese Besteuerung nicht durch die Vereinbarung eines geringfügigen Entgelts umgangen werden kann.
Erbringt der Arbeitgeber unentgeltlich Leistungen an seine Arbeitnehmer jedoch - …

BFH: Gleichbehandlung unentgeltlicher und verbilligter Arbeitgeberleistungen

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Doppelzahlungen

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Typische Taxi-Leistungen

Blickpunkt Recht & Steuern / Nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG werden Taxifahrten unterschiedlich behandelt, je nachdem, ob sie über die Gemeindegrenze hinausführen oder nicht. So sind Fahrten innerhalb einer Gemeinde unabhängig von der konkreten Fahrtstreck…

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Sportanlagennutzung durch Vereinsmitglieder

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesfinanzhof hat zu der Frage, ob ein Verein für die Nutzung seiner Sportanlagen durch seine eigenen Mitglieder umsatzsteuerpflichtig ist, eine weitere Entscheidung hinzugefügt. Nach Ansicht des BFH führt ein Golf-Club, der sein…

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RA Udo Meisen

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