Gleichbehandlung in der Hinterbliebenenversorgung

Eine Regelung in einer tariflichen Versorgungsordnung, die bestimmt, dass zwar ein beim Versorgungsschuldner erzieltes eigenes Arbeitseinkommen des Hinterbliebenen die Hinterbliebenenrente mindert, nicht jedoch ein Einkommen aus einer Tätigkeit für einen anderen Arbeitgeber, verstößt in der Regel gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

Eine solche tarifvertragliche Regelung hält einer Überprüfung anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes nicht stand. Die Tarifvertragsparteien durften nicht anordnen, dass lediglich Arbeitseinkommen, das die Witwe von der Beklagten erhält, nicht hingegen anderweitig erzieltes Arbeitseinkommen zu einer Kürzung der Witwenrente führt. Es ist – auch unter Berücksichtigung des Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien – kein sachlicher Grund ersichtlich, der eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern, deren Hinterbliebene Einkommen von der Beklagten beziehen, gegenüber Arbeitnehmern, deren Hinterbliebene Einkommen von anderen Arbeitgebern erzielen, rechtfertigen könnte. Diese Ungleichbehandlung kann nach dem Rechtsgedanken aus § 328 BGB auch der Hinterbliebene geltend machen.

Die Ungleichbehandlung ist nicht deshalb zulässig, weil im entschiedenen Fall die beklagte Arbeitgeberin als eine Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 des Deutsche-Welle-Gesetzes) aus Zuschüssen des Bundeshaushalts finanziert wird (§ 45 Deutsche-Welle-Gesetzund deshalb eine Privilegierung der von ihr selbst geleisteten Vergütungszahlungen angebracht wäre.

Allerdings hat es das Bundesarbeitsgericht bisher sowohl bezogen auf die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost als auch hinsichtlich der Versorgung der Angestellten des Landes Berlin für zulässig gehalten, Kürzungen von Ruhegeldleistungen vorzunehmen, wenn in einer Person mehrere Versorgungsansprüche oder ein Versorgungsanspruch mit einem Einkommen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst zusammentreffen. Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sei nicht verletzt, wenn die Versorgungsordnung eine Anrechnung nur bei Einkommen aus Tätigkeiten im öffentlichen Dienst vorsehe, während die Versorgung ungeschmälert bleibe, wenn der Versorgungsberechtigte Arbeitseinkommen aus einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis erziele. Ebenso hat der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder angenommen, es sei zulässig, dass die Versorgungsrente eines Versorgungsberechtigten ruht, solange er Einkünfte aus öffentlichen Mitteln bezieht. Die Beschränkung auf derartige Einkünfte verstoße nicht gegen den Gleichheitssatz. Die VBL-Satzung folge dem Herkunftsprinzip und lehne sich mit ihren Ruhensbestimmungen eng an die Regelungen des Beamtenversorgungsrechts an. Dort rechtfertige sich die vorgesehene Leistungsminderung aus der Eigenart des Alimentationsanspruchs. Der Alimentationsverpflichtung werde genügt, wenn die Alimentierung aus irgendeine…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Berlin , Bundesarbeitsgericht , Deutsche Welle , Gleichbehandlungsgrundsatz , Hinterbliebenenrente , Hinterbliebenenversorgung
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 28. Dezember 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Versorgungsordnung mit Wiederverheiratungsklausel

Rechtslupe | 12. Mai 2011 — Enthält eine Versorgungsordnung die Regelung, dass ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung wegfällt, wenn der Witwer oder di…

Vbl Eingetragene Lebenspartnerschaft: VBL stellt Lebenspartner bei der Hinterbliebenenversorgung rückwirkend gleich

Schlosser Aktuell | 22. Dezember 2009 — Das Bundesverfassungsgericht hat, wie hier berichtet, entschieden, daß eine Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener L…

Altersdiskriminierung im Sozialplan

Szary Blog | 20. Oktober 2010 — Ist der Ausschluss älterer Arbeitnehmer von Sozialplanabfindungen europarechtswidrig? Das Problem Dürfen Sozialpläne vorseh…

Altersdiskriminierung im Sozialplan. Keine Abfindung für ältere Arbeitnehmer europarechtswidrig?

Szary Blog | 20. Oktober 2010 — Das Problem Dürfen Sozialpläne vorsehen, dass ältere Arbeitnehmer keine Abfindung erhalten, weil sie kurz vor der Rente stehe…

Rentenkürzung weil Ehepartner verstorben ist?

Arbeitsrecht Chemnitz | 7. März 2012 — Renten aus betrieblicher Altersvorsorge richten sich oft nach Bestimmungen der Versicherungen oder Kassen. Doch manche Bestimmung …

Altersabstandsklausel: BAG: Altersabstandsklausel und Gemeinschaftsrecht

Rechtblog | 7. Juli 2006 — Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat eine vom Arbeitgeber geschaffene Versorgungsordnung zu beurteilen, wonach die Hinte…

BAG zu den Auswirkungen der außerplanmäßigen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze 2003 auf die Betriebsrente

beck-blog | 22. April 2009 — Das BAG hat mit Urteil vom 21. April 2009 (3 AZR 695/08) über die Konsequenzen der außerplanmäßigen Erhöhung der Beitragsbemess…

Bundesverfassungsgericht: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf “Hartz IV-Leistungen”…

fachanwaltsliste.de | 21. Juli 2010 — Pressemitteilung Nr. 52/2010 vom 21. Juli 2010 Beschluss vom 7. Juli 2010 – 1 BvR 2556/09 – Die Beschwerdeführerin absolvie…

Rückzahlung von Versorgungsbezügen

Rechtslupe | 10. Oktober 2011 — Das Verwaltungsgericht Hannover hat Stellung genommen zur Billigkeitsentscheidung, wenn die Überzahlung aus der Anrechnung eine…

Bundesverfassungsgericht: Volle Anrechung des Kindergelds auf “Hartz IV-Leistungen” verfassungsgemäß

fachanwaltsliste.de | 8. April 2010 — Pressemitteilung Nr. 22/2010 vom 8. April 2010 Beschluss vom 11. März 2010 – 1 BvR 3163/09 – Der 1994 geborene Beschwerdefü…