Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich aktuell in drei bei ihm anhängigen Verfassungsbeschwerden mit der Frage zu befassen, ob und wie eine Gleichbehandlung der Empfänger von Sozialleistungen bzw. von niedrigen Einkünften bei der Befreiung von Rundfunkgebühren von Verfassungs wegen zu gewährleisten ist.

Die Beschwerdeführerin in den ersten beiden Verfahren erhielt für sich und ihre minderjährige Tochter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sowie einen befristeten Zuschlag gemäß § 24 SGB II, der teilweise geringer war als die zu zahlenden Rundfunkgebühren. § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) sieht eine Befreiung von den Rundfunkgebühren generell nur für diejenigen Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II vor, die keinen solchen Zuschlag erhalten. Die Rundfunkanstalt lehnte daher die wiederholt für verschiedene Zeiträume gestellten Anträge der Beschwerdeführerin auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ab.

Der Beschwerdeführer der dritten Verfassungsbeschwerde bezog Einkünfte aus Altersrente und Wohngeld, die nach Abzug der Wohnkosten nur geringfügig über den Regelsätzen nach dem SGB II oder SGB XII lagen, so dass der nach Abzug der Regelsätze verbleibende Betrag die Rundfunkgebühr nicht vollständig abdeckte. Seinen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren lehnte die Rundfunkanstalt ebenfalls ab, da er keine Sozialleistungen i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 3 RGebStV erhielt.

Die von den Beschwerdeführern jeweils erhobenen Klagen hatten vor den Verwaltungsgerichten bis hin zum Bundesverwaltungsgericht keinen Erfolg, weil keiner der Befreiungstatbestände und auch kein besonderer Härtefall nach § 6 Abs. 3 RGebStV vorliege. Nach Zustellung der gegen die behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen eingelegten Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführer hat die Rundfunkanstalt beide Beschwerdeführer rückwirkend von den Rundfunkgebühren befreit, woraufhin diese die Verfassungsbeschwerdeverfahren jeweils für erledigt erklärt haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat auf Antrag der Beschwerdeführer jeweils entschieden, dass das Land ihnen die in den Verfassungsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten hat. Die Auslagenerstattung entspricht der Billigkeit, weil die Verfassungsbeschwerden vor ihrer Erledigung Aussicht auf Erfolg hatten. Die angegriffenen Entscheidungen verstießen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

Bezug von Arbeitslosengeld II mit Zuschlag

Die Beschwerdeführerin in den ersten beiden Verfahren wird als Empfängerin eines Zuschlages zum Arbeitslosengeld II gegenüber solchen Empfängern von Arbeitslosengeld II, die keinen derartigen Zuschlag erhalten, schlechter gestellt, weil diese im Gegensatz zu ihr nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 RGebStV auf Antrag von den Rundfunkgebühren befreit sind. Diese Ungleichbehandlung war jedenfalls in dem Zeitraum nich…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Sgb II , Sgb Xii , Zuschlag , Rundfunkgebühr , Gez/rundfunkgebühren , Rgebstv
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 27. Dezember 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Bundesverfassungsgericht: Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren

Recht für Verbraucher | 23. Dezember 2011 — Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren Das Bundesverfassungsgericht hat sich in den vorliegenden Verfahren mi…

BVerfG zum Thema Befreiung von den Rundfunkgebühren und Kostenerstattung

Conle§i | 20. Januar 2012 — Es geht um die Befreiung von Rundfunkgebühren (- 1 BvR 3269/08 - - 1 BvR 656/10 -) Die Beschwerdeführerin bekam für sich und …

Verfassungsbeschwerden reihenweise

Rechtslupe | 30. Juni 2010 — Steter Tropfen höhlt den Stein. Stets Verfassungsbeschwerde bringt die Missbrauchsgebühr.Derzeit vermeldet das Bundesver…

VWG Berlin (VG 27 A 25.07 und VG 27 A 126.06) stoppt die GEZ

Recht für Verbraucher | 29. März 2007 — Klagen auf Befreiung von den Rundfunkgebühren bei Bezug eines Zuschlags zum Arbeitslosengeld II gemäß § 24 SGB II erfolgreich Die …

Rundfunkgebührenpflicht Befreiung: Zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Bezug eines Zuschlags zum Arbeitslosengeld II

Recht und Alltag | 2. April 2007 — Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin hatte in zwei Verfahren mit Urteilen vom 28.03.2007 (Az.: VG 27 A 25.07 und …

Rundfunkgebühren für PC’s

RECHTaktuell | 19. März 2009 — Da man auch mit Bürocomputern Rundfunk empfangen kann, verlangt die GEZ von manchen Arbeitgebern bzw. Dienstherren Rundfunkgebü…

Rundfunkgebühren und das Einkommen der Mitbewohner

Rechtslupe | 31. Januar 2012 — Einkommen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 RGebStV sind alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert einschließlich der Sozialleistunge…

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

Rechtsanwalt Robak | 6. Januar 2012 — Aus der Rechtsprechung „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Vor Weihnachten entschied das Verfassungsgericht, dass Ger…

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

Rechtsanwalt Robak | 6. Januar 2012 — Aus der Rechtsprechung „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Vor Weihnachten entschied das Verfassungsgericht, dass Ger…

“Dilemma” - Rundfunkgebühren und ALG II

Rechtsanwalt Marek Schauer | 24. August 2009 — Dem Grunde nach können sich Leistungsempfänger zur Sicherung des Lebensunterhalts (”ALG II”) von der Rundfunkgebühr für den B…