Gleichbehandlung bei Abschluss von Aufhebungsverträgen?

BAG, Urteil vom 17.12.2009, 6 AZR 242/09

Der Arbeitnehmer verlangte mit seiner Klage vom Arbeitgeber die Aufhebung seines Arbeitsverhältnisses bei Zahlung einer Abfindung i.H.v. 174.000 EUR. Zur Begründung führte er u.a. an, der Arbeitgeber sei hierzu aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes verpflichtet, denn er habe mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage die Aufhebung der Arbeitsverhältnisse vereinbart und ihnen Abfindungen gezahlt.

Die Klage blieb in allen Instanzen ohne Erfolg.

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet dem Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer oder Gruppen seiner Arbeitnehmer, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln. Unzulässig ist daher, einzelnde Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe willkürlich schlechter zu stellen. Ebenfalls unzulässig ist die sachfremde Gruppenbildung. Im Bereich der Arbeitsvergütung kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Zweck festlegt. Nicht anwendbar ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Leistungen oder Verg…

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Themen: Arbeitnehmer
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 7. Februar 2010 auf http://www.arbeit-familie.de/blog/.

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