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Gleich viel Recht für gleich viel Liebe

am 29.03.2005 von Aktenvermerk

Unter diesem — fast schon etwas pathetischen — Slogan hat die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) heute einen Gesetzesentwurf (PDF) für eine “Eingetragene Partnerschaft” (EP) für Schwule und Lesben präsentiert, den sie bis Mai im Parlament vorlegen will.


Vor allem in kompetenzrechtlicher Hinsicht weist der Entwurf einige legistische Schwächen auf, wenn man etwa auch die Länder (ua durch die erste Verfassungsbestimmung im ABGB) zwingen will, die “Eingetragenene Partnerschaft” als vollwertiges Ehe-Substitut zu akzeptieren. Auch dass man sonstige unliebsame Bestimmungen im Familienrecht (zB die Pflicht zur Mitwirkung im Erwerb des Anderen, § 90 Abs 2 ABGB) bzw Namensrecht (Weiterführung der bisherigen Familiennamen künftig als Normalfall statt als Ausnahme, Auslosung des Namens der Kinder) quasi durch die Hintertür entsorgen will, wirft kein gutes Licht auf den Entwurf. In den Erläuternden Bemerkungen heißt es dazu unter anderem:

... in § 90 entfällt die antiquierte und problematische sowie durch OHG-Entscheidungen (sic!) bereits eingeschränkte “Pflicht zur Mitwirkung im Erwerb des Ehegatten”.
Koservative Stömungen sehen sich bei diesem Thema stets etwas in einem Dilemma: Einerseits kann (will) man das Institut der Ehe (Keimzelle des Staates”, etc.) heterosexuellen Paaren vorbehalten. Andererseits würde die Einführung einer — wie immer genau auszugestaltenden — eingetragenen Partnerschaft für Homosexuelle, oder überhaupt die rechtliche Besserstellung und Anerkennung faktischer …

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