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GLATTEIS

am 17.11.2005 von LawBlog

Der Gesetzgeber in Aktion:
Wer ab dem Jahreswechsel mit Sommerreifen fährt und deswegen auf winterlichen Straßen liegen bleibt und den Verkehr behindert, soll 40 Euro Bußgeld zahlen. Und einen Punkt in Flensburg kassieren. 20 Euro soll es kosten, wenn man auf rutschiger Straße durch unsichere Fahrweise auffällt, die auf Sommerreifen beruht.
Winterreifen werden aber keine Pflicht.
Ah, das gibt schöne Gerichtsverhandlungen. Polizeibeamte werden blumig schildern, wie doll das Heck des vor ihnen fahrenden Pkws gewackelt hat. Sachverständige werden überprüfen, ob in der Situation selbst Winterreifen nicht geholfen hätten. Oder ob …

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RA Udo Vetter

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