Glasverbot im Kölner Karneval war rechtswidrig

Wir haben Anfang des Jahres über das Glasverbot im Kölner Karneval berichtet (hier und hier). Damals wurde vom VG Köln und vom OVG NRW im einstweiligen Rechtsschutz entschieden. Heute hat das VG Köln nun sein Urteil gefällt und kommt (wie schon im Februar) zu dem Ergebn…

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Themen: Rechtsschutz , Ovg Nrw , Karneval , Asides

Erschienen 16. September 2010 auf http://www.examensrelevant.de.

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Kölner Glasverbot war rechtswidrig - Kölner Stadt-Anzeiger

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass das Glasverbot an Karneval 2010 nicht rechtmäßig war. Zum einen, sei die Benutzung von Glasbehältern an sich nicht gefährlich; zum anderen, habe die Regelung auch Besucher betroffen, die sich ordnungsgemäß verhielten.