Gläubiger- und Schuldnermehrheiten
am 24.08.2007 von ius.blog
Zwei Studenten mieten von einem Ehepaar eine Wohnung an, welche diesem gemeinsam gehört. Hinsichtlich des Mietzinses sind die Studenten Gesamtschuldner und die Vermieter Mitgläubiger. Wir ersparen uns an dieser Stelle sämtliche juristischen Ausführungen und nehmen es einfach hin. Worauf es mir ankommt, ist dies: Vor einigen Wochen erzählte ein Richter mir (und anderen), dass etwa 80% der Rechtsanwälte in diesem Fall von einer Gesamt- statt Migläubigerschaft der Vermieter ausgehen. So ist wohl seine Erfahrung aus der gerichtlichen Praxis.
Woher diese hohe Fehlerquote? Ich will es euch verraten: Schuldner- und Gläubigermehrheiten sind ein verdammt ätzendes Thema. Obwohl in meiner besten Examensklausur (immerhin 13 Punkte) Gesamtschuldnerschaft eine Rolle spielte und ich die gefragten Aspekte sicher beherrscht habe, muss ich gestehen: Grundsätzlich hatte ich bis eben herzlich wenig Ahnung von der Thematik im Übrigen. Aber jetzt habe ich mich ein paar Stunden lang mit der Sache beschäftigt und mir unter Zuhilfenahme verschiedener Bücher eine Zusammenfassung gebastelt. Und ich bilde mir sogar ein, das Thema weitgehend verstanden zu haben. Zumindest unter Verwendung des mir in der Klausur erlaubten Kommentars sollte ich die wichtigsten Fälle mit ihren Unterfällen nun erfassen können.
Aber wie so oft stelle ich mir die Frage: Warum, großer Gott, warum weigern sich der Autoren der juristischen Fachbücher, eine einfache, systematische, in sich stimmige Darstellung zu liefern? Warum habe ich mal wieder mehrere Quellen kombinieren müssen, um zur Erkenntnis zu gelangen? Oder sollte das an mir liegen? Sind Gläubiger- und Schuldnermehrheiten für alle anderen ein Kinderspiel? Dagegen sprechen die besagten 80%!
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