Gisela Friedrichsen bringt es auf den Punkt

Die Staatsanwaltschaft rühmt sich gern ihrer Objektivität und Fairness, da sie, wie immer behauptet wird, das einen Verdächtigen Be- wie auch das ihn Entlastende gleichermaßen im Blick habe. Dass jedoch dies nur hehre Theorie ist, leuchtet sofort ein, wenn man weiß, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also vor allem in spektakulären Fällen nicht über die Köpfe ihrer Vorgesetzten hinweg agieren dürfen. Gisela Friedrichsen trifft mal wieder den Nagel auf den Kopf. Es ist im Ganzen ein sehr lesenwerter Artikel. Der Abschluss selbst bleibt auch pikant. Festzustellen bleibt im Übrigen auch, dass wohl das Beispiel aus Pforzheim / Karlsruhe kein bedauerlicher Einzelfall ist. Die Glenz-Kammer beschrieb in der Begründung ihres Freispruchs nicht nur den "Gefühlskonflikt", in dem sich H. damals befand: zwischen Ehefrau und Andrea, bedroht von einer Scheidung und unabsehbaren finanziellen Folgen sowie dem Verlust seiner Kinder. Sondern die Richter be…

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Themen: Spiegel Online , Fairness

Erschienen 23. Oktober 2009 auf http://strafverteidiger-feltus.blogspot.com.

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