Girokonto für Jedermann – Gesetzesinitiative des Bundeslandes Hamburg

Ohne ein Konto ist man vom modernen Wirtschaftsleben faktisch ausgeschlossen. Selbst der Bezug von Sozialleistungen gestaltet sich ohne Bankverbindung schwierig. Bargeldlose Zahlungen sind der Standart. Dem Vermieter oder künftigen Arbeitgeber kein Konto angeben zu können wirkt zumindest suspekt. Wenn alle Überweisungen am Bankschalter einbezahlt werden müssen, entstehen hohe Zusatzkosten.

Das Problem entsteht dadurch, dass für die Banken die Kontoführungsgebühren alleine nicht kostendeckend sind. Die Bank verdient entweder an der Überziehung des Kontos oder an der Möglichkeit dem Kunden weitere Finanzprodukte verkaufen zu können. Viele Kunden sind für die Bank einfach nicht lohnend. Zudem fällt für Rücklastschriften ein hoher Verwaltungsaufwand an. Die Banken sind daher daran interessiert, “schlechte” Kunden zu entsorgen. Hier hat sich der Begriff „Schalterhygiene“ herausgebildet.

Empfehlung „Girokonto für Jedermann“

Bislang sind die Banken nicht verpflichtet, jedem ein Konto zu eröffnen. Sie können sich die Kunden frei aussuchen. Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat zwar bereits 1995 eine Empfehlung zum „Girokonto für jedermann“ abgegeben. Danach sollen die Kreditinstituten jeder Person, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte und auch bei Überschuldung, ein Girokonto auf Guthabenbasis bereitzuhalten (sogenanntes Jedermannkonto). Diese Empfehlung ist leider jedoch nicht rechtlich bindend !

P-Konto

Auch die Regelungen zum Pfändungsschutzkonto bedeuten lediglich, dass ein bereits bestehendes Konto umgewandelt werden kann. Ein Anspruch auf ein neues Konto nach derzeitiger Rechtslage besteht nicht.

Hamburger Gesetzesentwurf

Diese Lücke soll jetzt durch den Gesetzesentwurf des Landes Hamburg geschlossen werden…

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Themen: Girokonto , Hamburg , Konto , Jedermann , Jedermannkonto , Anspruch Auf Konto

Erschienen 30. November 2011 auf http://www.ent-schuldigung.de.

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