Girokonto für jedermann

Bei der Stiftung Warentest ist nicht alles in Butter, Google macht seine Bildersuche Probleme und auch beim DFB läuft nicht alles rund. Zum Glück gibt es auch noch gute Nachrichten was deutsche Banken betrifft:

Nach Auffassung des Landgerichts Berlin haben auch mittellose Personen auch gegenüber Privatbanken einen Anspruch darauf, auf Guthabenbasis ein Girokonto zu führen. Dies ergebe sich zwar nicht unmittelbar aus der Empfehlung des ZKA (Zentraler Kreditausschuss) zum sogenannten “Girokonto für Jedermann” und auch nicht direkt aus dem Gesetz. Vielmehr müsse ausnahmsweise ein Kontrahierungszwangs angenommen werden.

Ohne Girokonto sei es nicht möglich am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Der Kunde hatte sich auch bemüht bei anderen Banken ein Girokonto zu erhalten, dies war ihm aufgrund der bestehenden Kontopfändung nicht geglückt. Einen sachlichen Grund zur Ablehnung des Kunden aus Kostengründen hat das Gericht verneint. Das Landgericht hat allerdings ausdrücklich festges…

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Themen: Google , Berlin , Girokonto

Erschienen 18. Oktober 2008 auf http://www.ra-sawal.de/Wordpress.

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