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Gilt das Recht auf Privatkopie auch bei Einsatz von „virtuellen Recordern“?

am 09.05.2008 von IT-Recht Kanzlei - Nachrichten

Das Recht auf Privatkopie ist zwar bekannt. Große Unsicherheit (nicht nur bei Nichtjuristen) besteht aber darüber, in welchem Umfang, aus welchen Quellen und mit welchen technischen Hilfsmitteln Privatkopien hergestellt werden dürfen.


Die IT-Recht-Kanzlei wird daher insbesondere nach der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Urheberechtsreform (so genannter zweiter Korb) immer wieder mit Fragen zu Privatkopie konfrontiert. In dem folgenden Beitrag wollen wir die häufigsten Fragen zu dieser Thematik beantworten.



Diese sind:



Darf ich Lieder auf youtube z.B. mit dem Audiorecorder von Windows mitschneiden, wenn ich die Kopien nur selber verwende und nicht an Dritte weitergebe?

Darf ich Webradiobeiträge mitschneiden und auf meine eigenen Festplatte im MP3-Format speichern, mit Radio-Rippern wie Radio Jack 2006 und Clipinc ?

Darf ich Aufnahmen netzbasierend auf einem Server eines Anbieters speichern mit so genannten „virtuellen Videorecordern“?



Diese Fragen können nur beantwortet werden, wenn zunächst die Voraussetzungen dargestellt werden, die vorliegen müssen, wenn man legale Privatkopien erstellen will.

I. Voraussetzung für das Recht auf Privatkopie


Das Recht auf Privatkopie ist eine Bestimmung im Rahmen des urheberrechtlichen Kanons der Schranken des Urheberrechts (http://www.it-recht-kanzlei.de/schranken-urheberrecht.html). Gemäß § 53 UrhG Abs.1 wird das Zustimmungsrecht des Urhebers für Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch durch eine gesetzliche Lizenz gedeckt.


Die Privatkopie ist nur zulässig für den eigenen Gebrauch und für den Gebrauch im Familien und im Freundeskreis und durch natürliche Personen (also nicht durch Unternehmen). Für die Herstellung der Kopie darf kein Gewinn erzielt werden. Es ist aber zulässig, die Erstattung der Herstellungskosten (Materialkosten) zu verlangen. Es sind nur einige wenige Kopien erlaubt. In der Praxis hat sich eine Obergrenze …

Die Privatkopie nach der Urheberrechtsnovelle

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Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 12: Die Privatkopie)

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Zur Novellierung des Urheberrechts : Wird die Privatkopie durch das neue Urheberrecht verboten?

Rechtblog / Nein. Die Privatkopie ist und bleibt zulässig, egal ob analog oder digital. Allerdings nur dann, wenn hierfür kein wirksamer technischer Kopierschutz geknackt werden muss und die Vorlage für die Vervielfältigung eine legale Quelle ist. Eine Qu…

Kabinett beschließt Novelle des Urheberrechts

auchRecht.de / Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Urheberrechts beschlossen. Auch danach ist die Privatkopie zwar grds. noch erlaubt, allerdings nur, solange keine rechtswidrige hergestellte oder - und das ist neu - öff…

Zivilrecht allgemein: Novelle des Urheberrechts

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Der Bundestag hat am 5. Juli 2007 das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (so genannter „zweiter Korb" der Urheberrechtsnovelle) beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Die ges…

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