gigantische Handyrechnung

Der Kollege Dosch weist in seinem Blog auf eine Entscheidung des Landgerichts Arnsberg hin. Ein Mobilfunkanbieter forderte ca. 1.600 € von einem Kunden. Vermutlich für unbeabsichtigte Datenverbindungen bei einem Vertrag ohne Datenflatrate.

Das Landgericht verurteilte den Kunden zur Zahlung von 3,83 €. Die Rechnung sei nicht nachvollziehbar. Zudem sei eine Deckelung erst bei einem vierstelligen Wert nicht rechtens.

Es ist verwundenlich, dass der Anbieter die Beträge tatsächlich eingeklagt hat. Nach meiner Erfahrung bieten die Mobilfunkanbieter von sich aus häufig eine erhebliche Reduzierung der Kosten für die Datenverbindung an. In der Regel lassen sich durch ein freundliches Schreiben deutlic…

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Themen: Mobilfunk , Landgericht , Vertrag , Handyrechnung , Datenverbindungen
Rechtsgebiet: Telekommunikationsrecht

Erschienen 20. Mai 2011 auf http://www.ra-sawal.de/Wordpress.

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