Giersch vs. Google wg. gmail oder g-mail

Google - Golem.de berichtet über den Gmail-Namenskonflikt: Einstweilige Verfügung gegen gegen Google eine einstweilige Verfügung, wonach dem Suchmaschinenbetreiber untersagt wird, die Bezeichnung "Gmail" für den E-Mail-Dienst zu verwenden. Deutschen Nutzern darf Google vorläufig auch keine E-Mail-Adressen mit der Kennung gmail.com zur Verfügung stellen, entschied das Landgericht Hamburg (via Peter Müller; vgl. auch Blogomat und Handakte sowie Heise). LiNo hatte im Februar 2005 über die Abmahnungen in Zusammenhang mit Gmail-Account-Verkäufen berichtet. Laut Google soll noch keine Einstweilige Verfügung zugestellt worden sein. …

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Themen: Google , Heise , Landgericht Hamburg

Erschienen 28. Mai 2005 auf http://rafranke.blogspot.com.

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