BVerwG stärkt Rechte der Radfahrer als gleichwertige Verkehrsteilnehmer
LawBike.de | 22. November 2010 — Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage…
Bei all den Beiträgen zu Kraftfahrzeugen mit vier Rädern sollen an dieser Stelle auch die Radfahrer nicht zu kurz kommen. Denn auch als Radfahrer fährt man sozusagen nicht in rechtsfreiem Raum. Wichtige Bestimmungen finden sich in der StVO. Am 1.9.2009 trat eine umfassende Novellierung der StVO in Kraft. Neben einer Reduzierung von Verkehrszeichen sollte eine Förderung der Sicherheit des Fahrradverkehrs umgesetzt werden.
Eine Radwegebenutzungspflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 4 der StVO „Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist”. Die Benutzungspflicht gilt auch grundsätzlich für Renn- oder Liegeräder. Für rechte Radwege ohne Zeichen besteht zwar ein Benutzungsrecht aber keine Benutzungspflicht. Die Benutzung der linken Radwege ist nicht verboten. Sie dürfen befahren werden, wenn obige Zeichen oder folgendes Zusatzzeichen (Zeichen 1022-10) aufgestellt sind. Dies wird allerdings die Ausnahme sein. Dabei sollte man beachten, dass man als Falschfahrer bei einem Unfall zumindest eine Teilschuld trägt. Falls die Verkehrssituation undurchsichtig ist, also die Zeichen nicht eindeutig sind, sollte man im Zweifelsfall lieber nicht den linken Radweg benutzen. Gehwege sind nach wie vor für Radfahrer ab einem Alter von 10 Jahren tabu §2 Abs.5 StVO. Lediglich per Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10 freigegebene Gehwege dürfen Sie mit dem Fahrrad benutzen. In diesem Fall müssen Sie als Radfahrer besonders viel Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) fahren. Die Fah… » Vollständiger ArtikelErschienen 28. Mai 2010 auf http://www.schadenfixblog.de.
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Schadenfixblog | 30. Mai 2011 — Ein Radweg muss benutzt werden, auch wenn er Mindestanforderungen nicht genügt München/Berlin (DAV). Radfahrer müssen unter b…