Warnung vor Opendownload.de
RA J. Melchior, Wismar | 30. Oktober 2008 — Winfuture.de informiert über eine neue Abzockwelle: Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat eine Warnung vor dem Anbiet…
Im Briefkopf steht "Web-Downloads.net", als Firmensitz wird die ESTESA GmbH angegeben, die offensichtlich auf den Seychellen residiert. Aha, also eine GmbH auf den Seychellen. Soso. Und sogar mit einem Stammkapital von 100.000,- US-Dollar, wie ein Blick ins Impressum verrät. Wow! Der Briefkopf prankg über einer Rechnung, die an eine Mandantin gesandt wurde, und in der die üblichen 96,- Euro verlangt werden als "Jahreszugang" zu oben genanntem "Download-Archiv". Ins Archiv - und zwar in die letzte, hinterste, dunkelste Ecke - gehören solche Seiten auch endlich - aber leider finden sich wohl immer noch genügend Menschen, die auf der Suche nach kostenlosen Downloads von ohnehin kostenlosen Programmen ihre Adressdaten hinterlassen und sich dann von Rechnungen einschüchtern lassen - oder von Inkassobüros, Anwälten und Co., die häufig im Nachhinein eingeschaltet werden. Dabei findet sich auch auf der oben genannten Seite mal wieder kein Hinweis auf die Kostenpflicht, nicht auf der Startseite, nicht bei der Produktbeschreibung. Erst auf der Anmeldeseite kommt der klein gedruckte Hinweis "Durch das Drücken des Buttons "Anmelden" entstehen Ihnen Kosten iHv. 96 Euro pro Jahr (12 Monate zu 8 Euro), Vertragslaufzeit: 2 Jahre." Leicht zu übersehen, und das ist auch so gewollt. Warum man eigentlich die volle Adresse etc. angeben soll, um diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, ist nicht klar. Der Hinweis, dass die Downloads "garantiert viren- und spywarefrei" sind, wird als kleines Feigenblatt hochgehoben. Dass als "Download-Tipp" derzeit auf der Seite beispielsweise das Programm "Addrit 3.0.2" angeboten, beim Download von der Seite http://download.addr…
» Vollständiger ArtikelErschienen 23. November 2010 auf http://klawtext.blogspot.com/.
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kLAWtext | 11. Januar 2012 — Die Content4U GmbH, die zum Beispiel die Seite download-service.de betreibt, hat das Oberlandesgericht Wien überzeugt, dass die S…
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