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„Ghostwriting“ – Urheberschaft an Mitteilungen aus dem Jenseits

am 11.02.2008 von Prof. Dr. jur. Dieter Nennen

Urheber ist der Schöpfer des Werkes. Das ist derjenige, der eine geistige Schöpfung persönlich – in eigener Person, nicht etwa per Stellvertretung – erbringt. Bzgl. der schöpferischen Anforderungen an die Entstehung eines Urheberrechts vgl. den Artikel Urheberrechte an Fachtexten und -informationen. Urheber kann nach dem Schöpferprinzip nur eine natürliche Person sein, niemals eine juristische Person wie z. B. eine GmbH oder Universität (Körperschaft), und erst recht kein Tier oder eine Maschine. Das Urheberrecht entsteht unmittelbar und ohne Formalismen wie Eintragung oder Anbringung von ©-Zeichen mit der Schöpfung. Diese erfolgt als sog. Realakt. Damit können auch Kinder, Geisteskranke und Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Urheber werden. Auf Geschäftsfähigkeit kommt es nicht an, der Schöpfer muss nicht bei vollem geistigem Bewusstsein sein.

Das Jenseits vor Gericht
Die Frage, wer Urheber eines aus dem Jenseits vermittelten Textes sein könnte, beschäftigte die Gerichte schon mehrfach. Im Jahr 1990 befand das Schweizer Bundesgericht in der Entscheidung „Geistige Loge Zürich“, dass jenseitige Wesen keine Subjekte schweizerischen Rechts seien, sie könnten gedankliche Vorstellungen daher nicht rechtswirksam zum Ausdruck bringen. Demgegenüber ließ der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich fünf Jahre später in seiner Entscheidung „Lebenserkenntnis“ offen, wem ein angeblich vom jenseitigen Geisteswesen eingegebenes Werk als Urheber zuzurechnen sei.

Beweisproblem
Wer in Trance, im Tiefschlaf oder unter Hypnose ein Werk erschafft, wird Urheber. Hier liegt eine persönliche geistige Schöpfung vor – ggf. sogar eine sehr persönliche. Weil nur ein Realakt erforderlich ist, bedarf es keines auf die Entstehung des Urheberrechts gerichteten Willens. Wie der Trance- oder andersartige Bewusstseinszustand erreicht wurde, spielt …

Urheberrecht im Internet - Bearbeitungen

IT-Blawg / Die Frage nach der Zulässigkeit und Schutzrechtsfähigkeit von Bearbeitungen eines Werkes richtet sich nach §§ 2, 23 UrhG. § 3 UrhG: Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters s…

BGH: Gedichtsliste I - Für den Schutz einer Sammlung als Datenbankwerk reicht es aus, dass diese in ihrer Struktur, die durch Auswahl oder Anordnung des Inhalts geschaffen worden ist, einen individuellen Charakter hat.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Gegenstand des Schutzrechts an einem Datenbankwerk (hier: einer systematischen Gedichtstitelliste), einem Unterfall des Sammelwerkes (§ 4 Abs. 1 UrhG), ist die Struktur der Datenbank als persönliche geistige Schöpfung, die auch in der Auswa…

Fotorecht-Spezial Teil 3; Inhaber und Inhalt der Rechte

Law-Blog / Teil 2 (Bearbeiterrechte, Urheberrechtsvermerke) gibt es hier. 2.1.4 Wer ist Urheber? Meist trivial, ab und an aber doch recht verzwickt ist die Frage, wer eigentlich Urheber eines Bildes ist. § 7 UrhG sagt dazu nur, das sei der Schöpfer des Wer…

KG Berlin: Grass-Briefe - Zum urheberpersönlichkeitsrechtlichen Schutz eines - als berühmter Schriftsteller im Lichte der Öffentlichkeit stehenden - Verfassers gegen den nahezu vollständigen Abdruck bislang unveröffentlichter, persönlicher B

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Fotorecht Spezial Teil 4: Urheberpersönlichkeitsrecht und Schranken

Law-Blog / Teil 3: Inhaber und Inhalt der Rechte gibt es hier. 2.1.5.2 Urheberpersönlichkeitsrecht Das Urheberrecht besteht aus viel mehr also nur Vorschriften und Berechtigungen zu Verwertung. Jeder Fotograf weiß, dass ein gelungenes Bild, in dessen Erste…

LG Köln: Virtuelle Welten - Auch im virtuellen Raum können urheberrechtliche Werke entstehen, wenn diese dem Schutz einer der in § 2 UrhG genannten Werkarten zuzuordnen sind. Zum urheberrechtlichen Schutz einer virtuellen Darstellung des Kölner

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Auch im virtuellen Raum (hier: im Rahmen der Online-Plattform Second Life) können urheberrechtliche Werke entstehen, wenn diese dem Schutz einer der in § 2 UrhG genannten Werkarten zuzuordnen sind. 2. Allein der Umstand, dass die Erstellung…

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