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GEZ - zu nichts verpflichtet

am 04.12.2006 von http://www.kanzlei-hoenig.info

Das Verhalten der Gebühreneinzieher erinnert mich doch stark an das Vorgehen der Betreiber von Abo-Fallen. Erst kommt eine Bitte, dann eine Aufforderung und dann die Drohung. Alles recht groß, laut und deutlich geschrieben. Insbesondere die Drohung mit dem



heben die Eintreiber gern hervor. Das Servicetelefon und der Faxanschluß haben jeweils 0180er-Nummern. Und überhaupt:



Und wer liest die letzten vier Zeilen der drei lauten Seiten? Eigentlich niemand, denn im Gegensatz zu der 12 Punkt großen Schrift des Anschreibens



kann man die 5 Punkt Schrift des wichtigsten Hinweises in diesem Dohrbriefen kaum lesen. Jedenfalls nicht ohne Lupe:



Zum Mitschreiben:

... wenn Sie weder Radio noch Fernsehen noch ein anderes empfangstaugliches Gerät haben, besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht.

Also kommen die Drohbriefe eben genau dort hin, wo …

Vorher bei http://www.kanzlei-hoenig.info (kanzlei-hoenig.info)

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