Rundfunkgebühren bei Abwesenheit
Blickpunkt Recht & Steuern | 5. Mai 2008 — Das Verwaltungsgericht Trier hat jetzt entschieden, dass die bloße Ortsabwesenheit nicht zu Abmeldung von Radio und Fernsehgerä…
Radio- und Fernsehgebühren müssen auch bei einmonatiger Abwesenheit weiter gezahlt werden. Die Gebührenpflicht hänge nicht davon ab, ob man ein Rundfunkgerät nutze, sondern ob man eines habe, heißt es in einem Urteil des VG Trier.
Der Entscheidung lag die Klage eines Mannes zugrunde, der Fernseher und Radio wegen eines einmonatigen Auslandsaufenthaltes abmelden wollte, weil seine Wohnung in dieser Zeit leer stehe. Der Südwestrundfunk hatte dies mit der Begründung abgelehnt, dass die Gebührenpflicht nicht vom Gebrauch der Geräte abhänge. Das Verwaltungsgericht Trier bestätigte diese Auffassung. Die “tatsächliche Herrschafts- und Verfügungsgewalt” über Wohnung und Geräte bestehe auch bei längerer Abwesenheit des Bewohners. Gebühren fielen erst dann nicht mehr an, wenn der “Empfang von Rundfunksendungen technisch auf Dauer ausgeschlossen sei”. Dafür müsse das Gerät irreparabel sein. (…)
VG Trier, Urteil vom 24.04.2008 – 2 K 932/07
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Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 10. Juni 2008 — Die bloße Ortsabwesenheit berechtigt nicht zu Abmeldung von Radio und Fernsehgerät. Rundfunkgebühren müssen also auch im Falle …
Handakte WebLAWg | 29. Januar 2008 — Die Universität Trier ist berechtigt, für ein sog. Zweitstudium eine Studiengebühr in Höhe von 650,00 € je Semester zu verlange…
schreibmaschine | 27. Juli 2010 — Zu unzuverlässig für ein Gewerbe: Weil er bereits hohe Schulden beim Finanzamt und auch mehrere eidesstattliche Versicherungen …
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